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Auf dem Höhepunkt der CDU-Parteispendenaffäre
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Dienstanweisungen des CDU-Bausenators Franke
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Das kriminelle Geschehen im Zusammenhang mit den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 wäre ohne die Dienstanweisungen des damaligen CDU-Bausenators Franke gegenüber seinen Untergebenen im Bezirksamt Ch-burg nicht möglich gewesen.
Die homepage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hier.
Die am 20.9.1985 [546 KB]
eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) der Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 und die Sachbearbeiter beim Stadtplanungs-, Vermessungs-, Kataster- und Bauaufsichtsamt sind nach der Inhaftierung des Miteigentümers Kind am 23.10.1985 und des CDU-Baustadtrats Antes am 3.11.1985 gemeinschaftlich untätig geblieben.
Der FDP-OStALG Fätkinheuer hat auf dem Konto des CDU-Bausenators Franke einen Betrag von 800.000,- DM festgestellt, über deren Herkunft Franke keine Auskunft erteilt hat.
Würde Fätkinheuer Einsicht in die Steuerakten, Buchführungsunterlagen der Gädeke und Landsberg GmbH & Co., Passage am Kurfürstendamm 13 KG genommen haben, dann hätte er die als "Werbungskosten" geltend gemachte Zahlung von 800.000,- DM als angebliche "CDU-Parteispende", Schmiergeld an den CDU-Bausenator Franke festgestellt. mehr
Am 30.12.1985
hat der neue CDU-Baustadtrat Laschinski vorsorglich seinen Untergebenen beim Stadtplanungs-, Vermessungs-, Kataster-, Bauaufsichtsamt eine Dienstanweisung erteilt, im Zusammenhang mit den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 keinen positiven Bescheide zu erlassen.
Weil die Beamten beim Stadtplanungs-, Vermessungs-, Kataster-, Bauaufsichtsamt untätig geblieben sind, ist nunmehr der CDU-Bausenator Franke tätig geworden, und zwar als Gegenleistung für die Zahlung, Annahme der 800.000,- DM Schmiergeld.
Am 17.3.1986 hat der CDU-Bausenator Franke seinen Untergebenen beim Bezirksamt Ch-burg Dienstanweisungen erteilt, zu Gunsten von Gädeke und Landsberg und zu Lasten der am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen 9 Eigentümer (in GbR) tätig zu werden, rechtsgrundlos die Grundstücke zu teilen, begünstigende Verwaltungsakte zu erlassen, das Liegenschaftskataster durch Falschbeurkundung zu verändern und diese dem Grundbuch- und Lagefinanzamt Ch-burg mitzuteilen.
Weil der OStALG Fätkinheuer auf dem persönlichen Konto des CDU-Bausenators Franke ein Guthaben von 800.000,-- DM festgestellt hat, deren Herkunft dieser nicht glaubhaft nachweisen konnte, ist Franke - jedoch erst nachdem er seine Dienstanweisungen gegenüber dem Bezirksamt Ch-burg erteilt hat - dann am 18.4.1986 zurückgetreten.
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Änderung der Grundbücher am 20.9.1985
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Am 20.9.1985 [546 KB]
hat das GBA die VICTORIA in den Grundbüchern gelöscht und Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (in GbR) als Eigentümer der Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 [943 KB]
und 14/15 [994 KB]
(Flurstücke 20/29 und 17/35) eingetragen, und zwar aufgrund der UB/VM vom 7.11.1984 [1.958 KB]
und der Einigung, Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB]
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Anschließend hat das GBA die Grundbuchauszüge mit die Eintragung des Rechtsträgerwechsels dem Lagefinanzamt Ch-burg (West) zur Zurechnungsfortschreibung und dem Katasteramt zur Änderung des Liegenschaftskatasters von Amts wegen zugestellt.
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Änderung des Liegenschaftskatasters
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Aufgrund der Mitteilung des GBA über die Eintragung des Rechtsträgerwechsels in den Grundbüchern hat das Katasteramt im Liegenschaftskataster die VICTORIA als Eigentümerin gelöscht und Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck als Eigentümer der Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 eingetragen.
Den Beamten beim Bezirksamt Ch-burg (Stadtplanungs-, Vermessungs-, Kataster-, Bauaufsichtsamt) waren deshalb die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken bekannt oder diese hätten ihnen durch Einsicht in das von ihnen geführte Liegenschaftskataster bekannt sein können.
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Inhaftierung von Kind und Baustadtrat Antes
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Am 23.10.1985 ist der Miteigentümer Kind u.a. wegen des Verdachts der Bestechung und am 4.11.1985 ist der mit Kind kollusiv zusammenwirkende CDU-Baustadtrat des Bezirksamtes Ch-burg Antes wegen des Verdachts der Vorteilsannahme (illegale CDU-Parteispenden) und Vorteilsgewährung (Dienstanweisung zum Erlass von rechtsgrundlos begünstigenden Verwaltungsakten) inhaftiert worden.
Die Amträger, Beamten (Staatsanwälte, Kriminalbeamten und Abgeordneten, Mitglieder des Untersuchungsausschusses) haben anschließend ihre Beamtenkollegen beim Stadtplanungs-, Vermessungs-, Kataster-, Bauaufsichts- und Rechtsamt als Zeugen zum kriminellen Geschehen, der Korruption im Bezirksamt Ch-burg vernommen.
Die Beamten haben ein mangelndes Erinnnerungsvermögen vorgespiegelt und gemeinschaftlich durch gegenseitige Amtsträger-, Sträftäterhhilfe geschwiegen, um sich nicht persönlich oder gegenseitig straf- und disziplinarrechtlich zu belasten, ihre Schadensersatzpflicht wegen Amtsmissbrauch nicht begründen zu müssen.
Würden die Staatsanwälte, Kriminalbeamten und/oder Abgeordneten aber Akteneinsicht genommen haben, dann hätten sie die Urkundenbeweise für die Straftaten im Amt erhalten, die Tatsache festgestellt, dass die von den Beamten unterschriebenen Verwaltungsakte durch den Akteninhalt nicht gedeckt werden.
Die Bestechung, Zahlung, Annahme von illegalen "Parteispenden", Schmiergeldern und die dafür gewährten Gegenleistungen, die Korruption in der Verwaltung (Justiz, Finanzen, Bauen, Wirtschaft) ist nämlich durch Einsicht in die Buchführungsunterlagen, Kassenbücher, Kontenauszüge, Steuer-, Verwaltungs-, Gerichtsakten erkenn-, beweis-, unbestreitbar.
Weil die Straftaten im Amt durch Akteneinsicht erkennbar ist, haben die Beamten keine Akteneinsicht genommen, keine Akteneinsicht gewährt, die Beweisurkunden unterdrückt und sich auf die Zeugenaussagen der Beamten gestützt, die sich wiederum auf ein mangelndes Erinnerungsvermögen gestützt haben, um die gemeinschaftlichen Straftaten im Amt nicht aufdecken zu müssen.
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Neuer Baustadtrat: keine positiven Verwaltungsakte
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Nach der Inhaftiertung des CDU-Baustadtrats Antes am 4.11.1985 und am 30.12.1985
hat der neue CDU-Baustadtrat Laschinski vorsorglich eine Dienstanweisung erteilt, im Zusammenhang mit den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 keine positiven Verwaltungsakte bzw. keine rechtsgrundlos begünstigenden Verwaltungsakte zu erlassen.
Nach den Akten des Stadtplanungs-, Vermessungs-, Kataster- und Bauaufsichtsamts sind die im Liegenschaftskataster namentlich eingetragenen 9 Eigentümer (in GbR) der Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 gemeinschaftlich untätig geblieben, so dass die Beamten ebenfalls hätten untätig bleiben müssen.
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Dienstanweisungen des CDU-Bausenators Franke
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Am 17.3.1986 [864 KB]
hat im Büro des Bausenators ein konspiratives Gespräch zwischen dem CDU-Bausenator Franke, dem Beamten Bürger, dem neuen CDU-Baustadtrat Laschinski und dem Bauträger Landsberg über die Teilung und Bebauung der Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 unter Ausschluss der 9 Grundstückseigentümer (als GbR) stattgefunden.
Nach dem Protokoll ist ein kollusives Zusammenwirken zwischen dem CDU-Regierenden Bürgermeister Diepgen und den jeweils zuständigen Senatoren für Bauen, Wirtschaft, Finanzen und Stadtentwicklung (Denkmalamt) zu Gunsten der Bauträger Gädeke und Landsberg vereinbart worden.
Der CDU-Bausenator Franke hat anschließend mit der Deckung durch den Regierenden Bürgermeister Diepgen und der weiter zuständigen Senatoren gegenüber seinen Untergebenen beim Bezirksamt Ch-burg Dienstanweisungen erteilt, im Zusammenhang mit den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 zu Gunsten von Gädeke und Landsberg sowie des inhaftierten Kind und zu Lasten der 9 Eigentümer (in GbR) und des Landes Berlin tätig zu werden und ist erst anschließend am 18.4.1986 von seinem Posten zurückgetreten.
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Willfährige Beamte im Bezirksamt Ch-burg
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Ab 18.3.1986 sind die Sachbearbeiter deshalb nur aufgrund der Dienstanweisungen des CDU-Bausenators Franke und des neuen CDU-Baustadtrats Laschinski tätig geworden und haben gegenüber fremder Dritten und/oder Nichtberechtigten als Inhalts-, Bekanntgabe- und Zustellungsadressaten rechtsgrundlos begünstigende Verwaltungsakte erlassen, das Liegenschaftskataster verändert und diese Falschbeurkundung dem Grundbuch- und Lagefinanzamt Ch-burg (West) mitgeteilt bzw. mitteilen müssen.
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Tätigkeit nur aufgrund der Dienstanweisungen
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Nach den Akten haben die im Grundbuch und Liegenschaftskataster eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) keine gemeinschaftlichen Anträge gestellt, sind als Inhalts-, Bekanntgabe- und/oder Zustellungsadressaten in keinem Verwaltungsakt des Bezirksamts Ch-burg genannt und haben deshalb keinen Widerspruch eingelegt, nicht einlegen können.
Aus der Tatsache, dass der öffentlich bestellte Verm.-Ing. Dr. Schwenk am 20.5.1986 [796 KB]
eigenmächtig die Grenzmarkierungen verändert, die Beamten rechtsgrundlos begünstigende Verwaltungsakte gegenüber fremden Dritten bzw. Nichtberechtigten erteilt und am 5.6.1986 das Liegenschaftskataster durch Falschbeurkundung verändert haben, ergeben sich die zwingenden straf-, verwaltungsverfahrens-, zivil-, steuer- und disziplinarrechtlichen Folgen.
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Bei Rückabwicklung Aufdeckung der Korruption
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Würde der ÖbV Dr. Schwenk die von ihm am 20.5.1986 verrückten Grenzsteine auf die alten Positionen setzen und der jetzt zuständige Sachbearbeiter beim Katasteramt die Flurstücke 17/35 und 20/29 wieder in das Liegenschaftskataster eintragen, dann würden sie die gemeinschaftlichen Straftaten im Amt zu Lasten der 9 Eigentümer (in GbR) und zu Gunsten der Bauträger Gädeke und Landsberg bzw. die Korruption aufdecken, was sie durch gegenseitige Amtsträger-, Straftäterhilfe durch Untätigkeit bis heute verhindert haben.
Würden die Beamten beim Bezirksamt Ch-burg ihre rechtsgrundlos begünstigenden Verwaltungsakte gegenüber den Dritten und/oder Nichtberechtigten mit Wirkung für die Vergangenheit zurücknehmen, dann würden sie erkennbar machen, dass diese durch unlautere Mittel (Bestechung, illegale "Parteispenden", Dienstanweisungen zur Verleitung von Untergebenen zu Straftaten usw.) erlangt worden sind und den Begünstigten die Rechtswidrigkeit der Verwaltungsakte bzw. die willkürliche Tätigkeit der Amtsträger bekannt war, was diese jedoch gemeinschaftlich verhindern wollen.
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