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Schmiergeld statt Kaufpreis
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Plangemäßes, ergebnisorientiertes Handeln
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Der RAuN Prof. Dr. Wilhelm Nordemann [3.231 KB]
war seit 1983 in die kriminellen Geschäfte von Kind und Schröder verwickelt.
Er hat die Vollmachten der Betrugsopfer für die Finanzierung der "Kanada-Wohnungen" beurkundet und anschließend behauptet, selbst Betrugsopfer von Kind und Lein geworden zu sein.
Am 28.12.1983 [852 KB]
hat das GBA Kind, Schröder, Nordemann und Vinck (als GbR), Eigentümer der Grundstücke Lietzenburger Str. 83/Pfalzburger Str. 87 eingetragen, und zwar aufgrund der Einigung, Auflassung vom 26.8.1983 [1.192 KB]
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Nach den Akten haben die 4 Eigentümer (als GbR) mangels Eigen- und/oder Fremdkapital den Grundstückskaufpreis von 3.550.000,- DM nicht gezahlt.
Am 28./29.3.1984 hat ein Großbrand das Dachgeschoss des Gebäudes Lietzenburger Str. 83/Pfalzburger Str. 87 vernichtet und ein Todesopfer gefordert.
Der für organisierte Kriminalität zuständige OStA Fätkinheuer hat deshalb die "SoKo-Lietze" gegründet und eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren eingeleitet.
U.a. gegen Kind und Schröder wegen Verdacht der gefährlichen Brandstiftung, Betrug, Kredit-, Versicherungsbetrug, Zahlung von illegalen "Parteispenden", Nötigung, Erpressung der korrupten Amtsträger wie den CDU-Baustadtrat Antes zur Anweisung an Untergebene zu Straftaten im Amt.
Die Miteigentümer Kind [3.976 KB]
und Schröder [3.665 KB]
sind anschließend u.a. wegen gemeinschaftlichen Betruges im Zusammenhang mit der "GbR Lietzenburger Str. 83/ Pfalzburger Str. 87" rechtskräftig zu Freiheitsstrafen verurteilt worden.
Der RAuN Prof. Dr. Nordemann war in die kriminellen Geschäfte verwickelt.
Er war aber auch seit gemeinsamen Kindheitstagen in Kiel mit dem Vorstandsvorsitzenden der VICTORIA-Versicherungen Dr. Edgar Jannott eng befreundet.
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29.5.84: Start frei zum Betrug
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Am 29.5.1984 [1.820 KB]
haben die VICTORIA-Lebensversicherungs-AG und die "GbR Kurfürstendamm 12-15", bestehend aus Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck mit GbR-Anteilen von 30 Mio. DM einen Kaufvertrag über die zum Deckungsstock, den Versicherungsnehmern gehörenden Grundstücke Ku-damm 12/13 und 14/15 (Flurstücke 20/29 und 17/35) zum Preis von 35 Mio. DM geschlossen und vom Notar Dr. Vinck beurkunden lassen.
Der not. Grundstückskaufvertrag vom 29.5.1984 ist auf seiten der 9 Käufer mit der Bezeichnung "GbR Kurfürstendamm 12-15" als Gesellschaftsvertrag auslegungsfähig (§§ 157, 311b, 433, 705 ff. BGB; vgl. Ulmer
, Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, § 705 Rd. 35).
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Kauf-/Gesellschaftsvertrag vom 29.5.1984
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Im Kauf-/Gesellschaftsvertrag haben sich die 9 Käufer als "GbR Kurfürstendamm 12-15" verpflichtet, den Kaufpreis von 35 Mio. DM in 3 Raten zu zahlen, und zwar am 30.9.1984 - 2,5 Mio. DM, am 31.3.1985 - 6,5 Mio. DM und am 30.9.1985 - 26 Mio. DM.
In § 7 (S. 9 f.) haben sie die Renogehilfin Schröer und den Büroleiter Hübner bevollmächtigt, alles Erforderliche vorzunehmen, was dem vertragsgemäßen Eigentumswechsel dienlich ist.
Von dieser Vollmacht durfte nur in Urkunden Gebrauch gemacht werden, die von dem Notaren Vinck, Nordemann oder Hertin im Amt aufgenommen werden.
Im Vertrag vom 29.5.1984 [1.820 KB]
haben sich die 9 Käufer als "GbR Kurfürstendamm 12-15" gegenseitig im Innenverhältnis sowie gegenüber der VICTORIA im Außenverhältnis zur Zahlung ihrer GbR-Beiträge von insgesamt 30 Mio. DM (Gesellschafts-, Eigenkapital) verpflichtet.
Am 31.7.1984 [184 KB]
hat Kind dem Notar Vinck mitgeteilt, dass er nur die Vollmacht von Schnauck (GbR-Anteil 1 Mio. DM) erhalten habe und an die Stelle der vorgesehenen Mitkäufer Jakobeit, Lein, Lemmel und Knischweski (GbR-Anteile insgesamt 9 Mio. DM) trete, wie es im not. KV vom 29.5.1984 [1.820 KB]
vereinbart ist.
Der GbR-Anteil von Kind hat sich deshalb rückwirkend auf den 29.5.1984 vor ursprünglich 6 Mio. DM auf 15 Mio. DM am Gesellschaftskapital von 30 Mio. DM erhöht (§§ 705, 706 BGB).
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GbR-Anteile = Gesellschafts-, Eigenkapital
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1.
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Wolfgang Kind
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15.000.000,-- DM
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2.
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Michael Schröder
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6.000.000,-- DM
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3.
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Jörg Eberhardt
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2.250.000,-- DM
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4.
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Frank Metz
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500.000,-- DM
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5.
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Dr. Michael Schöne
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2.000.000,-- DM
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6.
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Dr. Georg Sikatzis
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1.250.000,-- DM
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7.
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Günther Krause
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1.500.000,-- DM
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8.
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Udo Braun
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500.000,-- DM
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9.
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Axel Schnauck
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1.000.000,-- DM
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Gesellschaftskapital
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30.000.000,-- DM
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Kauf-/Gesellschaftsvertrag ohne Erfüllungsabsicht
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Wellmann [2.017 KB]
und Schnauck [979 KB]
haben als Zeugen erklärt, dass die am 20.9.1985 [546 KB]
eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) niemals die Absicht hatten, ihre GbR-Anteile, das Gesellschafts-, Eigenkapital von 30 Mio. DM einzuzahlen oder den Kaufpreis von 35 Mio. DM in Erfüllung des KV vom 29.5.1984 zu zahlen.
Die am 20.9.1985 eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) wollten und haben das Eigentum an den Grundstücken Ku-damm 12/13 und 14/15 ohne Eigen-, ohne Fremdkapital erworben, was nur durch die Zahlung von Schmiergeldern, illegalen "Parteispenden" an die korrupten Mitarbeiter der Banken und Abgeordneten und deren Beihilfe zum Betrug möglich war.
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VICTORIA zum Kaufvertragsabschluss genötigt ?
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Am 6.9.1984
hat Dr. Schäfer den Direktoren Dr. von Bargen und Dr. Unverhau bei der VICTORIA in Düsseldorf mit Blick auf den KV vom 29.5.1984 [1.820 KB]
mitgeteilt, daß keiner der auf Käuferseite beteiligten Personen auch nur annähernd über den Betrag verfügen würde, den er als GbR-Anteil übernommen habe.
Unter den Beteiligten und mit Dritten werde darüber gesprochen, dass die VICTORIA die Zahlungstermine im Falle der Nichteinhaltung durch die Käufer selbstverständlich verlängern müsse, damit sie keine Probleme bekommen und insbesondere nicht ins Gerede geraten würde.
Dem Vorstand und Aufsichtsrat der VICTORIA Lebensversicherungs-AG (Dr. Jannott, Prof. Dr. Nordemann usw.) war schon vor dem 29.5.1984 bekannt, dass die 9 Käufer als GbR ihre GbR-Anteile von 30 Mio. DM nicht einzahlen, der Grundstückskaufpreis von 35 Mio. DM nicht zahlen wollten.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass Jannott, Nordemann u.a. zum Abschluss des KV am 29.5.1984 [1.820 KB]
genötigt, erpresst worden sind, um eigene Straftaten zu Lasten der Versicherungsnehmer und/oder Aktionäre unterdrücken zu können, was durch Einsicht in die Geschäftsbücher der VICTORIA erkennbar ist.
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21.9.84: Darlehensvertrag mit WestLB 2,5 Mio.
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Nach dem KV vom 29.5.1984 [1.820 KB]
waren die 9 Käufer als "GbR Kurfürstendamm 12-15" verpflichtet, die 1. Kaufpreisrate von 2,5 Mio. DM am 30.9.1984 zu zahlen, die sie aber nicht zahlen wollten.
Am 21.9.1984 [327 KB]
hat deshalb der Mitkäufer Kind (GbR-Anteil 15 Mio. DM am vereinbarten Gesellschaftskapital von 30 Mio. DM) mit der WestLB einen persönlichen Darlehensvertrag über 2,5 Mio. DM geschlossen, aber keine Sicherheiten geleistet.
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26.9.84: Grundschuldbestellung 2,5 Mio. DM
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Am 26.9.1984 [528 KB]
haben die VICTORIA-Lebensversicherungs-AG sowie der 9 Käufer als "GbR Kurfürstendamm 12-15" - sämtlichst vertreten durch den Büroleiter Hübner - Grundschulden von 2,5 Mio. DM zu Gunsten der WestLB bestellt und vom Notar Dr. Vinck beurkunden lassen.
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17.10.84: Grundschuldeintragung ohne Valutierung
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Am 17.10.1984 hat das GBA Grundschulden von 2,5 Mio. DM zu Gunsten der WestLB eingetragen, und zwar aufgrund der Bewilligung vom 26.9.1984, die jedoch nicht valutiert haben.
Nach den Buchführungsunterlagen sind die 9 Käufer als "GbR Kurfürstendamm 12-15" nämlich gegenüber der WestLB gemeinschaftlich untätig geblieben, haben keine Rechtsverhältnisse begründet.
Die 9 Käufer als "GbR Kurfürstendamm 12-15" haben bei der WestLB keinen Kontoeröffnungsantrag gestellt, keinen Darlehensvertrag geschlossen, kein Darlehen, keine Kontoauszüge, Zinsbescheinigungen usw. erhalten und die 1. Kaufpreisrate von 2,5 Mio. DM nicht gezahlt.
Weil die zu Gunsten der WestLB eingetragenen Grundschulden von 2,5 Mio. DM nicht valutiert haben, wäre sie auch verpflichtet gewesen, ohne Gegenleistung eine Löschungsbewilligung zu erteilen.
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1.10.84: Zahlung 1. Kaufpreisrate 2,5 Mio. DM
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Am 1.10.1984 hat Kind (GbR-Anteil 15 Mio. DM am Gesellschaftskapital von 30 Mio. DM) dann 2,5 Mio. DM von seinem persönlichen Konto bei der WestLB auf das Bezugskonto-Nr. 3000703 der VICTORIA bei der LZB Düsseldorf überwiesen, und zwar als 1. Kaufpreisrate in Teilerfüllung des not. KV vom 29.5.1984.
Die zur Gesamthandsverbindlichkeit gehörende 1. Kaufpreisrate von 2,5 Mio. DM ist damit plangemäß nicht von den 9 Käufern als "GbR Kurfürstendamm 12-15" erfüllt, sondern von dem Mitkäufer Kind persönlich bezahlt worden.
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WestLB in kriminelles Geschehen verwickelt
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Nach den Strafurteilen Kind [3.976 KB]
und Schröder [3.665 KB]
hatte die WestLB bereits die Betrugs-GbR´s mit den Bezeichnungen Lietzenburger Str. 83 / Pfalzburger Str. 87, Habsburger Str. 10 und Hagenstr. 18/Tauberstr. 1 zu Gunsten der jeweils in Abt. 1 der Grundbücher eingetragenen Eigentümer (als GbR) - darunter die Betrüger Kind und Schröder - und zu Lasten der Betrugsopfer, angeblich "Unterbeteiligten" finanziert und eine weitere Beteiligung an dem kriminellen Geschehen im Zusammenhang mit den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 zu Lasten der Betrugsopfer abgelehnt.
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1.10.84: Eigentumsverschaffungsvormerkung
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Am 1.10.1984 hat das GBA eine Eigentumsverschaffungsvormerkung nicht zu Gunsten der "GbR Kurfürstendamm 12-15", sondern zu Gunsten von Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (als GbR) in Abt. 2 der Grundbücher eingetragen, und zwar aufgrund des not. KV vom 29.5.1984 [1.820 KB]
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15.3.85: Kaufvertrag Prof. Dr. Nordemann
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Am 15.3.1985 [2.274 KB]
hat der Millionen-Betrüger Kind mit dem RAuN Prof. Dr. Nordemann offenbar zur Vorspiegelung falscher Tatsachen, Täuschung, Irrtumserregung gegenüber Dritten einen "Kaufvertrag" über eine angebliche Beteiligung an der "GbR Kurfürstendamm 12-15" als Kaufgegenstand zum Kaufpreis von 500.000,-- DM geschlossen.
Die im not. KV vom 29.5.1984 [1.820 KB]
bezeichnete "GbR Kurfürstendamm 12-15", bestehend aus Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck ist aber keine Sache, sondern eine Anzahl von natürlichen Personen.
Die 9 Personen als GbR Kurfürstendamm 12-15 sind in den Kaufverträgen über eine Beteiligung an der "GbR Kurfürstendamm 12-15" als Kaufgegenstand nicht genannt und hätten seit Abschaffung der Leibeigenschaft auch nicht Kaufgegenstand sein können.
Weil der in den KV integrierte, schriftliche GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB]
von den 9 (neun) Käufern (als GbR) erkennbar nicht unterschrieben worden ist, hat Prof. Dr. Nordemann den Kaufpreis von 500.000,-- DM auf das Konto des "Verkäufers", hafterfahrenen Millionen-Betrügers Kind nicht überwiesen.
Im not. Kauf-/Gesellschaftsvertrag vom 29.5.1984 [1.820 KB]
haben die Mitkäufer Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck den bereits einschlägig hafterfahrenen Millionen-Betrüger und Mitkäufer Kind nicht zur Geschäftsführung, nicht zu ihrer Vertretung bevollmächtigt und nicht vereinbart, die auf den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 stehenden Gebäude zu modernisieren, zu bewirtschaften, die Freiflächen zu bebauen.
Der "Kaufvertrag" über eine Beteiligung an der "GbR Kurfürstendamm 12-15" als Kaufgegenstand mit dem angeblich integrierten GV mit Datum 21.5.1984 zwischen dem Millionen-Betrüger Kind als Verkäufer und dem RAuN Prof. Dr. Nordemann als Käufer ist auch durch gegenseitigen Leistungsaustausch nicht erfüllt worden, sondern ein Scheinkaufvertrag zur Täuschung der tatsächlichen Betrugsopfer geblieben.
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Geplante Ausplünderung der NordLB gescheitert
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Die WestLB hatte gegenüber dem Mitkäufer Kind die Finanzierung des Kaufpreises für die Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 abgelehnt.
Nach dem 15.3.1985 haben deshalb Gädeke und Landsberg den Betrügern Kind und Schröder ein Gespräch mit den Vorstandsmitgliedern der Norddeutsche Landesbank (NordLB) vermittelt, aber nicht über die Finanzierung ihrer jeweiligen, im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB]
und in der UB/VM vom 7.11.1984 [1.958 KB]
bezeichneten GbR-Beiträge von insgesamt 21 Mio. DM am Gesellschaftskapital von 30 Mio. DM als rechnerische Bezugsgröße, sondern des gesamten Grundstückskaufpreises von 35 Mio. DM zu Lasten Dritter als Betrugsopfer.
Der bereits wegen Betrugsverdacht einschlägig hafterfahrene Kind sowie Schröder hatten als "ehrliche Betrüger" bereits zu Verhandlungsbeginn freimütig erklärt, dass sie die prall gefüllten Tresore der NordLB um 35 Mio. DM auszuplündern, die Vorstandsmitglieder an der Millionen-Beute auch angemessen beteiligen wollen.
Die Vorstandsmitglieder haben daraufhin das gemeinschaftliche Gespräch mit Kind, Schröder zum Entsetzen von Gädeke und Landsberg unverzüglich abgebrochen.
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31.3.1985: Wir brauchen ganz schnell 9 Mio. DM
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Am 31.3.1985 hatte die WestLB das Kind am 30.9.1984 gewährte Blankodarlehen von 2,5 Mio. DM fällig gestellt und die Rückzahlung gefordert.
Am 31.3.1985 waren die 9 Käufer als "GbR Kurfürstendamm 12-15" darüber hinaus verpflichtet, die 2. Kaufpreisrate von 6,5 Mio. DM an die VICTORIA zu bezahlen.
Weil Kind von seiner Darlehensrückzahlungsverpflichtung von 2,5 Mio. DM gegenüber der WestLB befreit werden wollte und die 9 Käufer als "GbR Kurfürstendamm 12-15" ihre jeweiligen GbR-Beiträge, das vereinbarte Gesellschafts-, Eigenkapital von 30 Mio. DM, die 2. Kaufpreisrate von 6,5 Mio. DM nicht zahlen wollten, war am 31.3.1985 demzufolge ein Betrag von 9 Mio. DM erforderlich.
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Gädeke und Landsberg: Retter in der Finanznot
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Nachdem die 2. Kaufpreisrate von 6,5 Mio. DM überfällig und ein Kapitalbedarf von insgesamt 9 Mio. DM entstanden war, haben Gädeke und Landsberg am 15.4.1985 dem hafterfahrenen Millionen-Betrüger Kind ein Finanzierungsgespräch mit den korrupten Mitarbeitern der Deutsche Kreditbank für Baufinanzierung AG (DKB) in der Filiale Hannover - Bode und Uloth - vermittelt.
Nach Kenntnis von Gädeke und Landsberg hatten Bode und Uloth bereits damals bei der Finanzierung von angeblichen GbR-Bauherren-, tatsächlichen GbR-Betrugsmodellen zu Gunsten der Initiatoren und zu Lasten der Betrugsopfer das "Große Rad" gedreht, aber nur gegen Zahlung von Schmier-, Bestechungsgeldern.
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15.4.85: Nicht WestLB, sondern DKB
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Am 15.4.1985 hat Kind den Mitarbeitern der DKB Bode und Uloth ein steuerfreies Schmiergeld versprochen, mit ihnen das kriminelle Vorgehen zu Lasten der potentiellen Betrugsopfer besprochen und den von Bode und Uloth gewollten Antrag gestellt.
Am 22.4.1985 [623 KB]
haben Bode und Uloth insgesamt 25 Personen das Angebot unterbreitet, ihnen im Zusammenhang mit den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 bis zum 31.10.1985 einen "Bauzwischenkredit" von insgesamt 9 Mio. DM zu gewähren, und zwar aufgrund des Antrages von Kind am 15.4.1985.
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Angebot "Bauzwischenkredit" an 20 Personen
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Bode und Uloth haben aber allein Kind das Recht eingeräumt, aus den im Kreditangebot genannten 25 Personen, insgesamt 20 Personen zu bestimmen, denen die DKB einen befristeten "Bauzwischenkredit" über insgesamt 9 Mio. DM gewähren soll.
Tatsächlicher Finanzierungszweck war aber nicht die Zwischenfinanzierung von Baukosten, sondern der 1. und 2. Rate von insgesamt 9 Mio. DM des Grundstückskaufpreises von 35 Mio. DM in Erfüllung des not. KV vom 29.5.1984 [1.820 KB]
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24.4.85: Nordemann als Finanzierungsberater
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2 Tage später, am 24.4.1985 hat Kind dem RAuN Prof. Dr. Nordemann mitgeteilt:
"Sie haben Schröder und mich (Kind) in den letzten Wochen dankenswerterweise mehrfach bei der Führung von Verhandlungen über die Zwischenfinanzierung beraten. Das hat nun, wie Sie inzwischen gehört haben, geklappt und wir können die fällige Kaufpreisrate (6,5 Mio. DM) an die VICTORIA zahlen.
Ich möchte Sie heute darum bitten, uns auch für die Verhandlung über die Endfinanzierung (35 Mio. DM) zur Verfügung zu stehen und sich an diesen auch persönlich zu beteiligen.
Mit dem Erfolg dieser Verhandlungen steht und fällt das wirtschaftliche Schicksal unserer GbR. Uns kommt es deshalb darauf an, dass wir bestmöglich vertreten sind und nichts versäumt wird."
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25.4.85: Grundschuldbestellung 6,5 Mio. DM
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Nur 1 Tag späger, am 25.4.1985 [553 KB]
hat der Büroleiter Hübner wieder im Namen und Vollmacht der VICTORIA sowie der 9 Käufer als "GbR Kurfürstendamm 12-15" Grundschulden von 6,5 Mio. DM zu Gunsten der DKB bestellt und vom Notar Dr. Vinck beurkunden lassen.
Nach den Buchführungsunterlagen sind die 9 Käufer als "GbR Kurfürstendamm 12-15" auch gegenüber der DKB gemeinschaftlich untätig geblieben.
Die 9 Käufer als "GbR Kurfürstendamm 12-15" haben bei der DKB keinen Kontoeröffnungsantrag gestellt, mit der DKB keinen Darlehensvertrag geschlossen, von der DKB keine Bereitstellungsanzeige, keine Kontoauszüge, keine Zinsbescheinigung, keinen Betrag erhalten, keine Scheck, keinen Überweisungsträger unterschrieben und mangels Eigen- und/oder Fremdkapital auch die 2. Kaufpreisrate von 6,5 Mio. DM nicht an die VICTORIA gezahlt.
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26.4.85: Kreditnehmer Nordemann, Vinck usw.
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Am 26.4.1985 [266 KB]
hat Kind der DKB insgesamt 20 Personen als Angebotsempfänger und Kreditnehmer genannt, darunter die RAuNe Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck und Eckert.
Den "Kreditnehmern" und RAe Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck und Eckert war aber bekannt, dass die im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB]
namentlich genannten 9 Käufer als "GbR Kurfürstendamm 12-15" den angeblich schriftlichen GV mit der Verpflichtung zum gesamthänderischen Erwerb des Grundstücks Kurfürstendamm 12/13 und Datum 21.5.1984 [2.569 KB]
nicht unterschrieben, dem Mitkäufer Kind keine Vertretungsvollmachten erteilt haben.
Kind deshalb auch nicht im Namen und Vollmacht von Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck aufgetreten ist, hat in deren Namen nicht gehandelt.
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26.4.85: Abstrakte Schuldanerkenntnisse
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Am 26.4.1985 [434 KB]
haben die von Kind bestimmten 20 Personen, darunter die RAuNe Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck und Eckert jeweils abstrakte Schuldanerkenntnisse von 450.000,-- DM - insgesamt 9 Mio. DM - gegenüber der DKB abgegeben, von dem RAuN Dr. Schultze-Zeu beurkunden und der DKB vollstreckbare Ausfertigungen erteilen lassen.
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Betrugsbeute auf Schweizer Konten
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Nach dem Ermittlungsbericht der Kriminalpolizei vom 6.2.1987 [332 KB]
ist die Millionen-Beute aus den Betrugsgeschäften von Kind und Schröder u.a. auf das Konto der Schweizerischen IRS Revisions-, Steuerberatungs- und Vermögensverwaltungs-AG (ohne eigene Geschäftstätigkeit) geflossen.
Nach dem Testament des Kind [735 KB]
gehörten die Aktien an der IRS-AG Kind und Schröder zu jeweils 50%.
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Provisionen, Rückvergütung von Schweizer Konten
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Am 7.3.1986 [2.017 KB]
hat der jetzige CDU-Abgeordnete Wellmann als Zeuge erklärt: "Ich habe damals - vor meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt - dem Herrn Schröder Leute empfohlen, die sich an den Gesellschaften beteiligen wollten.
Hierfür hatte ich von Schröder eine Provision zugesagt erhalten. Die Provision macht etwa 100.000,-- DM aus. Einen Teilbetrag hierauf habe ich bereits erhalten. Die Geldanweisungen kamen über die IRS-AG."
Am 30.5.1990 [2.563 KB]
hat das FA Ch-burg festgestellt, dass der RAuN Prof. Dr. Nordemann von der Schweizerischen IRS Revisions-, Steuerberatungs-, Vermögensverwaltungs-AG (W. Kind) bereits 1985 Zahlungen von 40.000,-- DM erhalten, nicht erklärt habe und diese von ihm als Sondereinnahmen aus V+V des Grundstücks Lietzenburger Str. 83, Pfalzburger Str. 87 versteuert werden müssen.
Ein Teil der Millionen-Beute aus den Betrugsgeschäften ist aktenkundig von Kind über das Konto der IRS an den jetzigen CDU-Abgeordneten Wellmann und den RAuN Prof. Dr. Nordemann als steuerlich abzugsfähige "Werbungskosten" ausgezahlt worden.
Die RAuNe Prof. Dr. Nordemann und Wellmann sind an der Betrugsbeute von Kind und Schröder zu Lasten der von ihnen vermittelten Betrugsopfer beteiligt und über das Konto der Kind und Schröder gehörenden IRS Revisions-, Steuerberatungs-, Vermögensverwaltungs-AG bei der S.G. Warburg-Bank, Gartenstr. 26, Zürich, Schweiz ausgezahlt worden.
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Bestechungsgelder von Schweizer Konten
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Am 26.4.1985 hat die Schweizerische Kreditanstalt einen Scheck über 220.000,-- DM zu Gunsten von Kind ausgestellt, aber an den Elektriker Künzel geschickt, den Kind in der Haftanstalt kennengelernt und für seine kriminellen Geschäfte eingespannt hat.
Der Betrag von 220.000,-- DM ist vom Konto der IRS Revisions-, Steuerberatungs- und Vermögensverwaltungs-AG bei der S.G. Warburg-Bank, Gartenstr. 26, Zürich abgebucht worden.
Am 2.5.1985 hat Kind den Scheck der Bank für Handel und Industrie (BHI) zur Gutschrift auf sein Konto-Nr. 817200607 eingereicht, sich anschließend den Betrag von 220.000,-- DM bar auszahlen lassen.
Kind und Schröder sind anschließend in die Filiale der DKB in Hannover gefahren und haben die 220.000,-- DM gemeinschaftlich vereinbarungsgemäß den zeichnungsberechtigten Mitarbeitern Bode und Uloth als Schmiergeld für die Vorfinanzierung der 1. und 2. Kaufpreisrate von 9 Mio. DM bezahlt.
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Schmiergeld statt Kaufpreis
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Nach Erhalt des Schmiergeldes von nur 220.000,-- DM haben am 30.4.1985 Bode und Uloth den von Kind bestimmten 20 Personen den angeblichen "Bauzwischenkredit" von insgesamt 9 Mio. DM gewährt und diesen Betrag allein Kind zur Verfügung gestellt.
Kind hat daraufhin von seinem persönlichen Konto-Nr. 171235100 bei der DKB einen Betrag von 6,5 Mio. DM auf das Bezugskonto-Nr. 3000703 der VICTORIA bei der LZB Düsseldorf als 2. Kaufpreisrate in Erfüllung des not. KV vom 29.5.1984 [1.820 KB]
überwiesen.
Kind hat den Restbetrag von 2,5 Mio. DM von dem angeblichen "Bauzwischenkredit" auf sein persönliches Konto bei der WestLB als Darlehensrückzahlung überwiesen.
Die 1. und 2. Kaufpreisrate von insgesamt 9 Mio. DM ist demzufolge nicht von den im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB]
genannten 9 Käufern als "GbR Kurfürstendamm 12-15", nicht von den am 1.10.1984
in Abt. 2 der Grundbücher eingetragenen 9 Personen (als GbR), sondern nunmehr von 20 Personen bezahlt worden.
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2.5.85: Der ehrliche Betrüger, Bestecher Kind
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Am 2.5.1985 [248 KB]
hat Kind als "ehrlicher Betrüger" seinen Opfern (9 Mio. DM) mitgeteilt, dass die DKB die 2. Kaufpreisrate von 6,5 Mio. DM vorfinanziert habe, wobei ein Eigenkapitalanteil von 500.000,-- DM eingesetzt wurde.
Der angebliche "Eigenkapital" von 500.000,-- DM ist jedoch nicht zur Teilzahlung der 2. Kaufpreisrate von 6,5 Mio. DM an die VICTORIA überwiesen, sondern zur Zahlung weiterer Bestechungsgelder verwendet worden.
Das angebliche "Eigenkapital" stammt auch nicht aus den - nicht eingezahlten - GbR-Beiträgen der 9 Käufer als "GbR Kurfürstendamm 12-15", dem nicht eingezahlten Gesellschaftskapital von 30 Mio. DM, sondern aus der Beute der Millionen-Betrüger Kind und Schröder, dem Vermögen der Betrugsopfer.
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Vertrauen in Rechtsanwälte als Anfang vom Ende
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Weil die im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB]
namentlich genannten 9 Käufer als "GbR Kurfürstendamm 12-15" den angeblich schriftlichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB]
nicht unterschrieben haben und gemeinschaftlich untätig geblieben sind, sind auch keine Rechts-, Vertretungs-, Vertragsverhältnisse gegenüber der DKB und/oder den angeblich 20 Kreditnehmern begründet worden.
Die Kaufvertragsparteien, d.h. die VICTORIA und auch die 9 Käufer als "GbR Kurfürstendamm 12-15" hätten wegen des Nichtbestehens von Rechts-, Vertretungs-, Vertragsverhältnissen gegenüber den 20 Kreditnehmern (9 Mio. DM) überhaupt keinen Anspruch auf Zahlung der 1. und 2. Kaufpreisrate (9 Mio. DM) geltend machen können, was zumindest den Kreditnehmern Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck und Eckert bekannt war, hätte bekannt sein müssen.
Die tatsächlichen Betrugsopfer haben aber das ihnen unterbreitete Angebot der angeblichen "Bauzwischenfinanzierung" über jeweils 450.000,-- DM nur angenommen und die abstrakten Schuldanerkenntnisse nur unterschrieben, die vollstreckbaren Urkunden nur erteilen lassen, weil sie auf die Rechtschaffenheit, Rechtskenntnisse und "Beteiligung" der RAuNe Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck und Eckert vertraut haben.
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RAuN Dr. Vinck von Skrupeln geplagt
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Am 25.4.1985 [553 KB]
haben die VICTORIA-Lebensversicherungs-AG sowie die "GbR Kurfürstendamm 12-15", bestehend aus Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck - sämtlichst vertreten durch den Büroleiter Hübner - eine Grundschuld über 6,5 Mio. DM zu Gunsten der DKB bestellt und vom Notar Dr. Vinck beurkunden lassen.
Anschließend hat der Notar Dr. Vinck mit der DKB einen Darlehensvertrag über 450.000,-- DM geschlossen, gegenüber der DKB ein abstraktes Schuldanerkenntnis über 450.000,-- DM abgegeben und der DKB eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen lassen.
Der Notar Dr. Vinck hat den 9 Käufern als "GbR Kurfürstendamm 12-15" wohlweislich keine Ausfertigungen oder Abschriften seiner not. Urkunden vom 29.5.1984 [1.820 KB]
, 26.9.1984 [528 KB]
und 25.4.1985 [553 KB]
erteilt, um das kriminelle Geschehen zu unterdrücken, Widerspruch zu verhindern.
Der Notar Dr. Vinck wollte an dem weiteren kriminellen Geschehen nicht weiter persönlich beteiligt werden und hat gegenüber seinen Sozien Prof. Dr. Nordemann und Dr. Hertin jede weitere Beurkundung abgelehnt.
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3.5.85: Grundschuldeintragung ohne Valutierung
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Am 3.5.1985 hat das GBA Grundschulden von 6,5 Mio. DM zu Gunsten der DKB eingetragen, und zwar aufgrund der Bewilligung vom 25.4.1985 [553 KB]
.
Weil die im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB]
namentlich genannten 9 Käufer als "GbR Kurfürstendamm 12-15" mit einem vereinbarten Gesellschaftskapital von 30 Mio. DM als rechnerische Bezugsgröße gemeinschaftlich untätig geblieben und mit der DKB keinen Darlehensvertrag geschlossen, nicht 6,5 Mio. DM erhalten haben, haben die in den Grundbüchern eingetragenen Grundschulden von 6,5 Mio. DM wegen des Nichtbestehens von Rechts-, Vertretungs-, Vertragsverhältnissen auch nicht valutiert.
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22.7.85: Grundschuldbestellung über 26 Mio. DM
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Am 22.7.1985 [696 KB]
haben die VICTORIA-Lebensversicherungs-AG sowie die "GbR Kurfürstendamm 12-15", bestehend aus Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck - sämtlichst vertreten durch den Büroleiter Hübner - eine weitere Grundschuld von 26 Mio. DM zu Gunsten der DKB bestellt und nun vom Notarvertreter Dr. Hertin beurkunden lassen.
Nach den Buchführungsunterlagen sind die 9 Käufer als "GbR Kurfürstendamm 12-15" gegenüber der DKB auch weiter gemeinschaftlich untätig geblieben, haben mit der DKB keinen Darlehensvertrag geschlossen, von der DKB keinen Betrag erhalten und auch die 3. Kaufpreisrate von 26 Mio. DM nicht an die VICTORIA gezahlt.
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24.7.85: Abstrakte Schuldanerkenntnisse 35 Mio. DM
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Am 1.10.1984
hat das GBA eine Eigentumsverschaffungsvormerkung zu Gunsten von Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (als GbR) in Abt. 2 der Grundbücher eingetragen, und zwar aufgrund des not. KV vom 29.5.1984 [1.820 KB]
, der Erklärung des Kind gegenüber dem Notar Dr. Vinck vom 31.7.1984
und auf Antrag des Notars Dr. Vinck.
Im KV vom 6.6.1985 [3.953 KB]
- der auch den Mitarbeitern der DKB Bode und Uloth bekannt war - hatte Kind mit Blick auf den KV vom 29.5.1984 [1.820 KB]
, sein Schreiben vom 31.7.1984
an den Notar Dr. Vinck und die UB/VM des FA vom 7.11.1984 [1.958 KB]
ausdrücklich versichert und ist dafür eingestanden, dass die "GbR Kurfürstendamm 12-15" jetzt - am 6.6.1985 - nur aus Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikaztis, Krause, Braun und Schnauck (in GbR) bestehen würde.
Am 24.7.1985 [1.417 KB]
haben Kind und Hübner als Vertreter ohne Vertretungsmacht abstrakte Schuldanerkenntnisse von insgesamt 35 Mio. DM zu Lasten von 79 Personen abgegeben, von dem Notar Dr. Hertin beurkunden und der DKB vollstreckbare Ausfertigungen erteilen lassen.
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30.7.85: Grundschuldeintragung ohne Valutierung
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Am 30.7.1985 hat das GBA weitere Grundschulden von 26 Mio. DM zu Gunsten der DKB eingetragen, und zwar aufgrund der Bewilligung vom 22.7.1985 [696 KB]
, die jedoch nicht valutiert haben.
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30.7.85: Kaufpreis für Schuldanerkenntnisse
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Am 30.7.1985 haben Bode und Uloth dem Kind insgesamt 35 Mio. DM zur Verfügung gestellt, und zwar aufgrund der abstrakten Schuldanerkenntnisse vom 24.7.1985 [606 KB]
Kind hat daraufhin von seinem persönlichen Konto-Nr. 11755447229 bei der DKB einen Betrag von 26 Mio. DM auf das Bezugskonto-Nr. 30007030 der VICTORIA bei der LZB Düsseldorf als 3. Kaufpreisrate in Erfüllung des not. KV vom 29.5.1984 [1.820 KB]
überwiesen.
Kind hat mit dem Restbetrag von 9 Mio. DM von seinem persönlichen Konto-Nr. 11755447229 bei der DKB den angeblichen "Bauzwischenkredit" von 9 Mio. DM zurückgezahlt, den Bode und Uloth am 30.4.1985 [266 KB]
, den 20 Kreditnehmern zur Zahlung der 1. und 2. Kaufpreisrate gewährt haben.
Der Gesamtkaufpreis von 35 Mio. DM ist demnach nicht von den 9 Käufern als "GbR Kurfürstendamm 12-15" in Erfüllung des not. KV vom 29.5.1984 [1.820 KB]
, sondern zu Lasten der im abstrakten Schuldanerkenntnissen vom 24.7.1985 [1.417 KB]
genannten Betrugsopfer bezahlt worden.
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30.7.85: Kaufpreisbestätigung der VICTORIA
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Am 30.7.1985 die VICTORIA-Lebensversicherungs-AG (Aufsichtsrat Prof. Dr. Nordemann), jedoch nur dem Notar Dr. Vinck mitgeteilt, dass sie den Kaufpreis von 35 Mio. DM in Erfüllung des KV vom 29.05.1984 [1.820 KB]
erhalten habe, jetzt die Einigung, Auflassung beurkundet und der Antrag auf Eigentumsumschreibung bewilligt werden kann.
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31.7.85: Versuch auf Eigentumsumschreibung
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Am 31.7.1985
hat der Notarvertreter Dr. Hertin den Versuch unternommen, den Antrag gestellt, die am1.10.1984
in Abt. 2 der Grundbücher eingetragene Eigentumsverschaffungsvormerkung zu Gunsten von Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (als GbR) zu löschen, diese in Abt. 1 der Grundbücher einzutragen, und zwar aufgrund des von ihm zum Beweis vorgelegten not. KV vom 29.5.1984 [1.820 KB]
, der Negativzeugnisse des Stadtplanungsamts vom 30.7.1984 [469 KB]
, UB/VM des FA vom 7.11.1984 [1.958 KB]
und Kaufpreiszahlungsbestätigung der VICTORIA vom 30.7.1985
.
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19.8.85: Ohne Auflassung keine Eintragung
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Am 19.8.1985 hat das GBA den Notar Dr. Vinck aufgefordert, die Einigung, Auflassung zu beurkunden, weil das Eigentum an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft nicht durch den Kaufvertrag (§ 433 BGB), sondern nur durch Einigung, Auflassung (§§ 873, 925 BGB) übergehen kann.
Die Notare Dr. Vinck und Dr. Hertin haben aber mit Blick auf das kriminelle Geschehen die Beurkundung der entscheidenden Einigung, Auflassung abgelehnt, diese nicht not. beurkundet, so dass zur Beurkundung nach dem KV vom 29.5.1984 [1.820 KB]
nur der RAuN Prof. Dr. Nordemann übriggeblieben ist.
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29.8.85: Einigung und Auflassung
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Am 29.8.1985 [578 KB]
haben die VICTORIA-Lebensversicherungs-AG sowie die "GbR Kurfürstendamm 12-15", bestehend aus Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck - sämtlichst vertreten durch die Renogehilfin Schroer - ihre Eingung und die Auflassung dahin erklärt und vom Notar Prof. Dr. Nordemann beurkunden lassen, dass das Eigentum an den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 auf Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (als GbR) übergehen soll und den Antrag auf Eigentumsumschreibung bewilligt und gestellt.
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20.9.85: Eigentumsumschreibung
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Am 20.9.1985 [546 KB]
hat das GBA antragsgemäß die VICTORIA-Lebensversicherungs-AG als Alleineigentümerin gelöscht und dann Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (als GbR), Gesamthandseigentümer der Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 [943 KB]
und 14/15 [994 KB]
eingetragen, und zwar aufgrund der vom Notar Prof. Dr. Nordemann beurkundeten Einigung, Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB]
und der UB/VM [1.958 KB]
.
Nach den Akten haben die am 20.9.1985 [546 KB]
- aufgrund der Einigung, Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB]
- in Abt. 1 der Grundbücher eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) den angeblich schrifltichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB]
nicht unterschrieben, ihre jeweiligen GbR-Anteile, GbR-Beiträge, das vereinbarte Gesellschafts-, Eigenkapital von 30 MIo. DM nicht eingezeht und mangels Eigen- und/oder Fremdkapital die Grunderwerbsteuern von 700.000,-- DM (2% von 35 Mio. DM) und den Kaufpreis von 35 Mio. DM nicht bezahlt haben, das Eigentum an den Grundstücken ist deshalb grunderwerbsteuer- und schuldenfrei übergegangen.
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Scheinrechnungen zur steuerfreien Bereicherung
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Am 23.1.1986
haben die RAuNe Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck und Dr. Hertin der "GbR Kurfürstendamm 12-15" als angebliche Leistungsempfängerin für ihre 1. Beratung der Zwischenfinanzierung über 9 Mio. DM einen Betrag von 29.730,-- DM und für die Beratung und Vertretung der Endfinanzierung bzw. des Grundstückskaufpreises von 35 Mio. DM einen Betrag von 215.460,-- DM, zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer 34.337,60 DM = 279.607,80 DM in Rechnung gestellt.
Die am 20.9.1985 [952 KB]
- aufgrund der vom Notar Prof. Dr. Nordemann beurkundeten Einigung, Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB]
- in Abt. 1 der Grundbücher eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) haben aber den angeblich schriftlichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB]
nicht unterschrieben, dem Mitkäufer, Betrüger Kind keine Vertretungsvollmachten erteilt, sind auch gegenüber den RAen gemeinschaftlich untätig geblieben, haben diesen keine Vertretungsvollmachten erteilt, mit diesen keinen Beratervertrag über die Finanzierung der 1. und 2. Kaufpreisrate über 9 Mio. DM und/oder gar die Finanzierung des Grundstückskaufpreises von 35 Mio. DM geschlossen, so dass die Rechtsanwälte wegen des Nichtbestehens von Rechts-, Vertretungs-, Vertragsverhältnissen auch keine Zahlungsansprüche hätten geltend machen können.
Der am 20.9.1985 [952 KB]
- aufgrund der vom Notar Prof. Dr. Nordemann beurkundeten Einigung, Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB]
- in Abt. 1 der Grundbücher eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) sind in der Kostenrechnung nicht als Leistungsempfänger genannt, haben die Rechnung nicht erhalten und auch nicht bezahlt.
Nach den Buchführungsunterlagen, Kassenbüchern und Kontenauszügen hat der damalige Strafverteidiger des Kind - der jetzige CDU-Abgeordnete RA Wellmann - im Februar 1986 den Betrag von 279.607,80 DM als Kontobevollmächtigter von dem persönlichen Konto-Nr. 817200607 des Kind bei der BHI auf das Konto der Rechtanwälte Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck und Dr. Hertin überwiesen.
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