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Gehören der Deutsche Bank die Anteile an der
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26. Hanseatische Grundbesitz GmbH & Co. KG ?
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Im 2. Halbjahr 1984 und 1. Quartal 1985 hat Kind mit ca. 70 Personen Kaufverträge über eine Unter- oder Beteiligung an der "GbR" als Kaufgegenstand geschlossen und jeweils einen GV mit Datum 21.5.1984 in Fotokopie beigefügt, der von den 4 Auflassungsempfängern Eberhardt, Metz, Schnauck und Braun nicht unterschrieben worden ist.
Beispielhaft als "Käufer": Wellmann [1.439 KB]
, Coenders [1.427 KB]
, Roux [1.409 KB]
, Eckert [2.704 KB]
, von Wickede [2.217 KB]
, Nordemann [2.274 KB]
, Hertin [2.274 KB]
.
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Grundschuldbestellungen über 35 Mio. DM
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Am 26.9.1984 [528 KB]
hat Hübner im Namen und Vollmacht der VICTORIA sowie der 9 Käufer (in GbR) Grundschulden von 2,5 Mio. DM zu Gunsten der Westdeutsche Landesbank (WestLB) bestellt und von dem Notar Dr. Vinck beurkunden lassen, die am 14.10.1984
in Abt. 3 der Grundbücher eingetragen worden sind.
Am 25.4.1985 [553 KB]
hat Hübner im Namen und Vollmacht der VICTORIA sowie der 9 Käufer (in GbR) Grundschulden von 6,5 Mio. DM zu Gunsten der Deutsche Kreditbank für Baufinanzierung AG (DKB) bestellt und von dem Notar Dr. Vinck beurkunden lassen, die am 3.5.1985
eingetragen worden sind.
Am 22.7.1985 [696 KB]
hat Hübner im Namen und Vollmacht der VICTORIA sowie der 9 Käufer (in GbR) Grundschulden von 26 Mio. DM zu Gunsten der Deutsche Kreditbank für Baufinanzierung AG (DKB) bestellt und von dem Notarvertreter Dr. Hertin beurkunden lassen, die am 30.7.1985
eingetragen worden sind.
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Zahlung aufgrund von Schuldanerkenntnissen
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Am 24.7.1985 [1.417 KB]
haben Kind und Hübner zu Gunsten der DKB, jetzt Deutsche Bank AG abstrakte Schuldanerkenntnisse über 35 Mio. DM beurkunden und von dem Notar Dr. Hertin vollstreckbare Ausfertigungen erteilen lassen.
Am 30.7.1985
hat die VICTORIA dem Notar Dr. Vinck mitgeteilt, dass sie den Kaufpreis für die Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 von 35 Mio. DM erhalten habe und nunmehr der Antrag auf Eigentumsumschreibung gestellt werden kann.
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29.8.85: Einigung und Auflassung
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Am 29.8.1985 [578 KB]
haben die VICTORIA sowie die "GbR Kurfürstendamm 12-15", bestehend aus Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck die Einigung und Auflassung erklärt und beurkunden lassen, nach der das Eigentum an den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 auf Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (in GbR) übergehen soll und den Antrag auf Eigentumsumschreibung bewilligt und gestellt.
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20.9.85: Schuldenfreier Eigentumserwerb
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Am 20.9.1985 ist das Eigentum an den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 durch die Löschung der VICTORIA und die Eintragung von Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (in GbR) rechtswirksam übergegangen, und zwar aufgrund der Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB]
und der UB/VM [1.958 KB]
, jedoch rechtsgrundlos schuldenfrei.mehr
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10.6.86: Änderung der Bestandsverzeichnisse
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Weil die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 gemeinschaftlich untätig geblieben sind, hat am 10.6.1986 das GBA die Bestandsverzeichnisse durch Falschbeurkundung geändert bzw. die Flurstücke 20/29 und 17/35 gelöscht und die neuen Flurstücke 143, 144, 145, 146 und 147 eingetragen.mehr
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11.6.86: Auflassung mit widerrufenen Vollmachten
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Am 11.6.1986 [1.361 KB]
hat RA Wellmann als Vertreter ohne Vertretungsmacht die Auflassung der neuen Flurstücke 143, 145 und 147 mit einem Verkehrswert von 15,6 Mio. DM zu Gunsten der G+L GmbH & Co. KG erklärt und not. beurkunden lassen.
Zum Beweis für die Vertretungsberechtigung des RA Wellmann sind dem Notar Pattberg [940 KB]
die bereits am 5.11.1985 [456 KB]
in Gegenwart von Landsberg widerrufenen not. Vollmachten von Eberhardt, Sikatzis und Braun vorgelegt worden.
Schröder ist in der Auflassung vom 11.6.1986 nicht genannt und nicht vertreten worden.
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Das Nichtbestehen von Rechtsverhältnissen
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Weil nach den Akten die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) den angeblichen GV mit Datum 21.5.1984 [1.651 KB]
nicht unterschrieben haben und seit dem 29.8.1985 [578 KB]
gemeinschaftlich untätig geblieben sind, sind die im abstrakten Schuldanerkenntnis vom 24.7.1985 [1.417 KB]
genannten weiteren ca. 70 Personen niemals Miteigentümer der Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 geworden.
Beispielhaft als "Käufer": Wellmann [1.439 KB]
, Coenders [1.427 KB]
, Roux [1.409 KB]
, Eckert [2.704 KB]
, von Wickede [2.217 KB]
, Nordemann [2.274 KB]
, Hertin [2.274 KB]
.
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29.1.88: Die Deutsche Bank AG übernimmt
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Am 1.12.1987 hat Pientka den Aufsichtsratsvorsitzenden der DKB und Vorstand der Deutsche Bank AG - Dr. van Hooven - substantiiert auf das kriminelle Geschehen hingewiesen und zur Schadensminderung und -verhütung die Prüfung der Geschäftsbücher angeregt.
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Deutsche Bank AG: Opfer oder Täterin
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Am 19.1.1988 hat die Hauptversammlung aufgrund der von Pientka angeregten und durchgeführten Prüfung beschlossen, "durch kurzen Prozess" das Vermögen der DKB ohne Abwicklung mit dem Vermögen der Deutsche Bank AG zu verschmelzen.
Am 27.1.1988 [1.105 KB]
hat Leukert gegenüber Pientka behauptet, dass seine Prüfung noch nicht einmal Ansatzpunkte für ein Fehlverhalten der Organe der DKB ergeben haben.
Am 29.1.1998
ist die Deutsche Kreditbank für Baufinanzierung AG mit der Deutsche Bank AG ohne vorherige Abwicklung verschmolzen worden, und zwar aufgrund des Beschlusses vom 19.1.1988 und des Verschmelzungsvertrages vom 29.1.1988 und die Organe der DKB sind für ihre offenkundig kriminelle Tatigkeit "im gegenseitigen Einvernehmen firistlos entlassen" worden.
Nachdem die DKB - aufgrund der von Pientka am 1.12.1987 angeregten und durchgeführten Prüfung - am 29.1.1988 mit der Deutsche Bank AG verschmolzen und der immaterilelle Geschäftswert der DKB in Millionen-Höhe vernichtet worden ist, hat die Deutsche Bank AG, Filiale Köln die Geschäftsbücher übernommen und deren "Geschäfte" weitergeführt.
Ob die weisungsbefugte Deutsche Bank AG (Vorstandsprecher Hilmar Kopper) als Mutter der weisungsgebundenen Deutsche Kreditbank für Baufinanzierung AG Opfer oder Täterin gewesen ist, ist durch Einsicht in die Akten (Dienstanweisungen, Prüf-, Kontrollberichte) erkennbar.
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1990: Scheinverträge zur Straftatvertuschung
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Ende 1990 [1.106 KB]
haben die ca. 70 Personen, darunter Coenders [1.427 KB]
, Roux [1.409 KB]
, Eckert [2.704 KB]
, Wickede [2.217 KB]
, Nordemann [2.274 KB]
, Hertin [2.274 KB]
- die im abstrakten Schuldanerkenntnis vom 24.7.1985 [1.417 KB]
genannt sind, jetzt mit der 26. Hanseatische Grundbesitz GmbH & Co. KG Kaufverträge geschlossen.
Weil das Eigentum an den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 erst am 20.9.1985 - aufgrund der Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB]
und der UB/VM [1.958 KB]
- übergegangen ist, die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) den angeblichen GV mit Datum 21.5.1984 nicht unterschrieben haben und seit dem 29.8.1985 gemeinschaftilch untätig geblieben sind, sind die ca. 70 Kaufverträge aus dem 2. Halbjahr 1984 und 1990 durch einen gegenseitigen Leistungsaustausch nicht erfüllt worden.
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RA Behne: Strohmann der Deutsche Bank AG ?
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Dem GF der Komplementär-GmbH RA Dr. Behne war jedoch bekannt oder hätte durch Einsicht in die Ermittlungsakten der StALG (68 Js 4/86 [1.651 KB]
) und der Feststellungsakten des FA Chlg.-West (St.-Nr. 556/3801 [1.435 KB]
) bekannt sein können, dass der angebliche GV mit Datum 21.5.1984 [2.217 KB]
von den 4 Auflassungsempfängern Eberhardt, Metz, Schnauck und Braun nicht unterschrieben, durch Beitragsleistungen nicht erfüllt worden ist und im Original nicht existiert.
Dem RA Dr. Behne war auch bekannt oder hätte durch Einsicht in die Akten des Stadtplanungs-, Vermessungs-, Kataster-, Bau-, Grundbuchamtes bekannt sein können, dass die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 gemeinschaftlich untätig geblieben sind.
Dem RA Dr. Behne, den im abstrakten Schuldanerkenntnis vom 24.7.1985 [1.417 KB]
und den Kaufverträgen von 1990 [1.106 KB]
genannten Personen war bekannt bzw. hätte bekannt sein müssen, dass zwischen den 9 Auflassungsempfängern (in GbR) einerseits und den weiteren ca. 70 Personen keine Rechtsverhältnisse begründet worden sind bzw. solche nicht bestehen.
Der Notar Dr. Hertin hat am 22.7.1985 [696 KB]
die Grundschulden von 26 Mio. DM und 24.7.1985 [1.417 KB]
das abstrakte Schuldanerkenntnis über 35 Mio. DM zu Gunsten der DKB beurkundet und ist in der Käuferliste [1.106 KB]
mit angeblichen Schulden gegenüber der Deutsche Bank AG mit 927.461,-- DM genannt.
Obwohl die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 [578 KB]
gemeinschaftlich untätig geblieben sind, hat der RA Dr. Behne gleichwohl Ende 1990 [1.106 KB]
die not. Kaufverträge geschlossen und rechtsgrundlos ca. 55 Mio. DM als Kaufpreis für die angeblich bereits im 2. Halbjahr 1984 ! erworbenen GbR-Anteile an den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 bezahlt bzw. die angeblichen, nicht valutierenden Grundschulden von 35 Mio. DM zu Gunsten der Deutsche Bank AG übernommen.
Beim Blick auf das Gesamtgeschehen drängt sich der Verdacht auf, dass RA Dr. Behne auf der Gehaltsliste der Deutsche Bank AG zu finden ist und weisungsabhängig war.
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Zur Täuschung Scheinverträge über 55 Mio. DM
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Niemand hätte ohne Akteneinsicht Kaufverträge über angebliche GbR-Anteile geschlossen und Kaufpreise von ca. 55 Mio. DM gezahlt oder angebliche Schulden von 35,9 Mio. DM gegenüber der Deutsche Bank AG übernommen.
Jedermann hätte nach Einsicht in die paginierten, bereits untereinander widersprüchlichen Steuer-, Verwaltungs-, Gerichtsakten, Buchführungsunterlagen, Kassenbücher, Kontenauszüge usw. erkennen müssen, dass die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 [578 KB]
gemeinschaftlich untätig geblieben sind.
Jeder hätte bei Akteneinsicht die rechtswidrige Tätigkeit der Amtsträger (Bauen, Wirtschaft, Justiz) und die rechtswidrige Untätigkeit des Lagefinanzamtes Charlottenburg-West bzw. das kriminelle Geschehen bzw. die Straftaten im Amt erkennen müssen.
Weil nach Einsicht in die widersprüchlichen Steuer-, Verwaltungs-, Gerichtsakten und Geschäftsbücher niemand 55 Mio. DM bezahlt bzw. angebliche Schulden von 35,9 Mio. DM bei der Deutsche Bank AG übernommen hätte, drängt sich der Verdacht auf, dass die GmbH- und KG-Anteile an den 26. Hanseatische Grundbesitz GmbH & Co. KG über Treuhandverträge verdeckt zum Vermögen der Deutsche Bank AG (früher Deutsche Kreditbank für Baufinanzierung AG) gehören.
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Dr. Schneider: Strohmann der Deutsche Bank ?
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1993 hat der Baulöwe Dr. Scheider mit der 26. Hanseatische Grundbesitz GmbH, Dr. Mosch und der Lederwerke Wieman (in GbR) und der G+L GmbH & Co. KG ein Kaufvertrag über die Grundstücke Kurfürstendamm 12, 13, 14 und 14 geschlossen.
Nach dem Kaufvertrag sollte Dr. Schneider u.a. die in den Grundbüchern zu Gunsten der Deutsche Bank AG eingetragenen, jedoch nicht valutierenden Grundschulden von 35 Mio. DM übernehmen.mehr
Offenkundig sollte Dr. Schneider als Strohmann der Deutsche Bank AG tätig werden, um das kriminelle Geschehen im Zusammenhang mit dem abstrakten Schuldanerkenntnis vom 24.7.1985 [1.417 KB]
und der anschließenden Bezahlung des Kaufpreises von 35 Mio. DM durch die Deutsche Kreditbank für Baufinanzierung AG zu vertuschen und die Beute zu sichern.
Weil Dr. Schneider vor seinen Gläubigern nach Florida geflüchtet ist, hat er zu Gunsten der Deutsche Bank AG nicht mehr tätig werden und die 1985 zu Gunsten der DKB eingetragenen, jedoch nicht valutierenden Grundschulden von 35 Mio. DM nicht mehr übernehmen können.
Am 21.12.1993 [3.531 KB]
hat deshalb u.a. die 26. Hanseatische Grundbesitz GmbH einen Kaufvertrag mit der 58. Hanseatische Grundbesitz GmbH & Co. KG über die Grundstücke Kurfürstendamm 12, 13, 14 un 15 zum Kaufpreis von 265 Mio. DM geschlossen und diese hat nunmehr die zu Gunsten der Deutsche Bank AG eingetragenen, jedoch nicht valutierenden Grundschulden von 35 Mio. DM als angebliche Schulden übernommen bzw. den angeblichen Kaufpreis von 265 Mio. DM nicht bezahlt..
Es drängt sich der Verdacht auf, dass es sich bei der 26. und 58. Hanseatische Grundbesitz GmbH & Co. KG um Briefkastengesellschaften handelt und deren Anteile über Treuhandverträge verdeckt zum Betriebsvermögen der Deutsche Bank AG gehören, was jedoch den Steuerakten zu entnehmen ist und von den Steuer-, Strafverfolgungsbehörden durch Akteneinsicht festgestellt werden kann.
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Schneider-Pleite bringt Gloria-Passage auf Null
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Am 6.5.1994
hat der Tagesspiegel einen Bericht über die Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 mit der Schlagzeile "Schneider-Pleite bringt Gloria-Passage wieder auf Null" veröffentlicht.
Würde der Tagesspiegel veröffentlicht haben, dass die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) bei der Deutsche Kreditbank für Baufinanzierung AG (DKB) keinen Kontoeröffnungsantrag gestellt, mit der DKB keinen Darlehensvertrag über 35 Mio. DM geschlossen, den Kaufpreis von 35 Mio. DM nicht gezahlt und keine Kontoauszüge, Zinsbescheinigungen erhalten haben, dann hätte er zwangsläufig festgestellt, dass das Eigentum an den Grundstücken am 20.9.1985 schuldenfrei auf die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) übergegangen ist.mehr
Würde der Tagesspiegel veröffentlicht haben, dass die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 gemeinschaftlich untätig geblieben sind und die Amtsträger (Bauen, Wirtschaft, Justiz) tätig geworden sind, wo sie hätten untätig bleiben müssen und beim Lagefinanzamt Chlbg.-West untätig geblieben sind, wo sie hätten tätig werden müssen, dann hätte er zwangsläufig die Straftaten im Amt aufgedeckt, was - aus welchem Grunde auch immer - verhindert worden ist.
Vgl. auch Tagesspiegel vom 1.2.2003 und 15.2.2003.
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