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Gädeke, Landsberg
26. Hanseatische
Namensänderung
Impressum

Das Lügengebäude des FA für Körperschaften,

errichtet durch gegenseitige Amtsträgerhilfe

Das FA für Körperschaften ist für die Besteuerung der Firmen zuständig, die im Zusammenhang mit der Versorgung, Bebauung und Finanzierung der Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15, der Baukosten und Nutzung der in den Gebäuden gelegenen Räumlichkeiten als Täter und/oder Opfer gewerblich tätig geworden sind.



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Aktenkundige Verteilung der Millionen-Beute

Das FA für Körperschaften ist auch für die Besteuerung der Briefkasten-GmbH´s zuständig, die während der Antes-, illegalen CDU-Parteispendenaffäre und im Zusammenhang mit dem "Kind-GbR-Konzern" nur zum Betrug, zur Geldwäsche, Zahlung von Bestechungsgeldern usw. tätig geworden sind. (vgl. auch Strafurteile Kind [3.976 KB] und Schröder [3.665 KB] ).

Den Amtsträgern sind die bereits wegen Betruges verurteilten Erstempfänger Kind und Schröder, die dahinter stehenden, bisher verdeckten juristischen und natürlichen Personen als Letztempfänger (Steuerschuldner) sowie die Tatbestandsverwirklichung der Geldbewegung, Verteilung, Verwendung und Verbleib der bisher unversteuerten Millionen-Betrugs-Beute bekannt.



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Zuständig auch für Besteuerung der Betrugsopfer

Das FA für Körperschaften ist auch für die Besteuerung der landeseigenen Unternehmen, wie der Stadtreinigung, Wasser-, Elektrizitätswerke, Berliner Industriekreditbank AG, Berliner Pfandbriefbank (Vorstands-, CDU-Fraktionsvorsitzender Landowski), Berliner Feuersozietät zuständig, die im Zusammenhang mit dem "Kind-GbR-Konzern" bzw. den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 tätig geworden und im Hinblick auf die Tatsache der gemeinschaftlichen Untätigkeit der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) um Millionen-Beträge ausgeplündert worden sind.



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Inhalt der Verwaltungsakte frei erfunden

Das FA für Körperschaften ist zuständig für die Besteuerung der Gädeke und Landsberg GmbH & Co., Passage am Kurfürstendamm 13 KG, Gädeke und Landsberg Vermietungs-KG, Berliner Filmtheater Max Knapp GmbH & Co. KG (Gloria-Palast), F.J. Mampe-GmbH & Co. KG, Hotel garni Pientka GmbH, HoGa Hotel garni GmbH, Ostrowski GmbH, Kanthotel GmbH & Co., die insgesamt im Zusammenhang mit den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 gewerblich tätig geworden sind.

Im Hinblick auf die aktenkundige Tatsache der gemeinschaftlichen Untätigkeit der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 haben die Amtsträger im Wege der gegenseitigen Amtsträgerhilfe den Inhalt ihrer Verwaltungsakte gegenüber den Steuerpflichtigen, Steuerschuldnern frei erfunden bzw. diese werden durch den Inhalt der paginierten Steuer-, Verwaltungs-, Gerichtsakten nicht gedeckt.



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Vorsicht: Steuerstraftatlawine nicht lostreten

Würden sich die Amtsträger beim zuständigen Lagefinanzamt Ch-burg bewegen, gegenüber den 9 Auflassungsempfängern (in GbR) und ihren jeweils zuständigen Wohnsitzfinanzämtern tätig werden und einheitliche, gesonderte Einheitswert-, Feststellungs-, Grundlagenbescheide für die Jahre 1984 ff. und die Stichtage des 1.1.1985 ff. bekannt geben, dann würde zwangsläufig auch das mühsam errichtete Lügengebäude des FA für Körperschaften zusammenbrechen und lawinenartig das kollusive Zusammenwirken der Amtsträger bei der Ausplünderung der Steuergläubiger aufgedeckt werden.mehr



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Zum Erhalt des Lügengebäudes nicht bewegen

Würde das zuständige Lagefinanzamt Ch-burg einheitliche, gesonderte Einheitswert-, Feststellungs-, Grundlagenbescheide gegenüber den 9 Auflassungsempfängern (in GbR) und ihren jeweils zuständigen Wohnsitzfinanzämtern für 1984 ff. und die Stichtage 1.1.1985 ff. erlassen, dann würde das FA für Körperschaften zwangsläufig die rechtsgrundlos begründenden Verwaltungsakte mit Wirkung für die Vergangenheit aufheben, die gesetzlichen Steuern zzgl. Zinsen in Millionen-Höhe seit 1984 ff. veranlagen, beitreiben und die Ausplünderung der Finanzkassen unter dem Vorwand von steuerbegünstigten - jedoch nicht realisierten - "Bauherrenmodellen - aufdecken müssen.



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Tatsache: GV nicht unterschrieben

Auch das FA für Körperschaften kann nicht bestreiten, dass nach den paginierten Akten der Finanz- und Justizbehörden der angebliche Gesellschaftsvertrag mit Datum 21.5.1984 [1.435 KB] von den 4 Auflassungsempfängern Eberhardt, Metz, Schnauck und Braun nicht unterschrieben, zwischen den 9 Auflassungsempfänger (in GbR) nicht geschlossen, durch Beitragsleistungen nicht erfüllt worden ist und im Original nicht existiert.


 


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Tatsache: Gemeinschaftliche Untätigkeit

Das FA für Körperschaften kann auch nicht bestreiten, dass nach den paginierten Steuer-, Verwaltungs-, Gerichtsakten die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) der Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 im Hinblick auf ihre Gesamthandsberechtigung seit ihrem Antrag auf Eigentumsumschreibung am 29.8.1985 bis heute gemeinschaftlich untätig geblieben sind.

Aus der aktenkundigen Tatsache der gemeinschaftlichen Untätigkeit der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) und des zuständigen Lagefinanzamtes Charlottenburg ergeben sich die zwingenden steuer-, steuerstraf-, straf-, zivil-, verwaltungsverfahrensrechtlichen Folgen.


 


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Beispiel: Gädeke, Landsberg GmbH & Co. KG

Die Gädeke und Landsberg GmbH & Co. KG ist am 6.6.1985 zum Zwecke des Erwerbs von unbestimmten Teilflächen der Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 gegründet worden. Die Auszüge aus dem Handelsregister mit den Namen und Anteile der Kommandisten finden Sie hier [2.954 KB] .

Nach den Akten sind die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 gegenüber dem Stadtplanungs-, Vermessungs-, Kataster- und Grundbuchamtes gemeinschaftlich untätig geblieben.mehr

Nach den Akten sind die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 auch gegenüber der G+L GmbH & Co. KG gemeinschaftlich untätig geblieben und haben insbesondere am 11.6.1986 [1.361 KB] die "Auflassung" der neugebildeten Flurstücke 143, 145 und 147 nicht erklärt und nicht beurkunden lassen.


 


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Einheitwertbescheid Ku-damm 13 zum 1.1.1987

Am 9.2.1987 hat das Lagefinanzamt Charlottenburg einen Einheitswertbescheid zum 1.1.1987 erlassen, das Eigentum an dem neugebildeten Grundstück Kurfürstendamm 13 mit einem Einheitswert von 2.042.500,-- DM der Gädeke und Landsberg GmbH & Co. KG zugerechnet (Zurechnungsfortschreibung) und dem FA für Körperschaften von Amts wegen zugestellt.


 


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Einheitwertbescheid Ku-damm 14 zum 1.1.1987

Am 9.2.1987 hat das Lagefinanzamt Charlottenburg einen Einheitswertbescheid zum 1.1.1987 erlassen und das Eigentum an dem neugebildeten Grundstück Kurfürstendamm 14 mit einem Einheitswert von 566.000,-- DM der Gädeke und Landsberg GmbH & Co. KG zugerechnet (Zurechnungsfortschreibung) und dem FA für Körperschaften von Amts wegen zugestellt.


 


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Einheitwertbescheid Ku-damm 13 zum 1.1.1988

Am 1.8.1988 hat das Lagefinanzamt Charlottenburg einen Einheitswertbescheid zum 1.1.1988 erlassen und das Eigentum an dem neugebildeten Grundstück Kurfürstendamm 14 mit einem geänderten Einheitswert von 3.271.900,-- DM der Gädeke und Landsberg GmbH & Co. KG zugerechnet (Wert- und Artfortschreibung) und dem FA für Körperschaften von Amts wegen zugestellt.


 


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Einheitwertbescheid Ku-damm 14 zum 1.1.1988

Am 1.8.1988 hat das Lagefinanzamt Charlottenburg einen Einheitswertbescheid zum 1.1.1988 erlassen und das Eigentum an dem neugebildeten Grundstück Kurfürstendamm 14 mit einem geänderten Einheitswert von 2.745.000,-- DM der Gädeke und Landsberg GmbH & Co. KG zugerechnet (Wert- und Artfortschreibung) und dem FA für Körperschaften von Amts wegen zugestellt.


 


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Einheitswertbescheide frei erfunden

Dem Lagefinanzamt Charlottenburg, dem FA für Körperschaften und der G+L GmbH & Co. KG ist jedoch bekannt, dass die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 gemeinschaftlich untätig geblieben sind mit der zwingenden Folge, dass die G+L GmbH & Co. KG das Eigentum an den neugebildeten Flurstücken 143, 145 und 147 bzw. den Grundstücken Kurfürstendamm 13 und 14 nicht erworben hat.

Im Hinblick auf die aktenkundige Tatsache der gemeinschaftlichen Untätigkeit der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) haben die Amtsträger bei den Finanzämtern Charlottenburg und für Körperschaften den Inhalt ihrer jeweils "einheitlichen", gesonderten Einheitswert-, Feststellungs-, Grundlagenbescheide gegenüber der G+L GmbH & Co. KG frei erfunden.



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SenFin: Senatsdirigent Trendenburg am Pult

Am 30.5.1989 [322 KB] hat der Sachbearbeiter Richter bei der Senatsverwaltung für Finanzen - offenkundig aufgrund einer Dienstanweisung des Senatsdirigenten Trendelenburg - einen im Hinblick auf die Bebauung (1 Gebäude) scheinbar negativen, im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse tatsächlich positiven Verwaltungsakt erlassen.

Wegen des kriminellen Geschehens ist der Verwaltungsakt wohlweislich nicht von dem zuständigen Sachbearbeiter Richter, sondern im Auftrag des weisungsbefugten Senatsdirigenten Trendelenburg unterschrieben und beglaubigt worden.


 


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Trendelenburg: Fahrlässigkeit oder Vorsatz

Der damalige Senatsdirigent Trendelenburg hat das Eigentum an den Grundstücken Kurfürstendamm 13 und 14 in "konzertierter Aktion" mit den Finanzämtern stillschweigend der G+L GmbH & Co. KG zugerechnet.

Würde er die Tatsache der gemeinschaftlichen Untätigkeit der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 erkennbar festgestellt haben, dann hätte er als zwingende Rechtsfolge feststellen müssen, dass die G+L GmbH & Co. das Eigentum am 27.8.1986 - aufgrund der "Auflassung" vom 11.6.1986 [1.361 KB] und der UB/VM [1.397 KB] des FA für Erbschaft-, Verkehrsteuern - nicht erworben hat, die Eigentümer-GbR Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 am 13.5.1987 aufgelöst worden ist und seinen angeblich negativen Verwaltungsakt zu Gunsten der G+L GmbH & Co. KG vom 30.5.1989 [322 KB] nicht begründen können.


 


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Ausplünderung billigend in Kauf genommen

Weil die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 gemeinschaftlich untätig geblieben sind, sind die angeblich steuerbegünstigten - umsatzsteuerpflichtigen ! - "Bauherrenmodelle", d.h. das "GbR-Modell" Kurfürstendamm 12-15, bestehend aus ca. 80 Personen in GbR (mit einem angeblichen Gesellschaftskapital von 10.675 Mio. DM) und das "G+L GmbH & Co. KG Modell" nicht realisiert worden.

Obwohl der Senatsdirigent Trendelenburg die Tatsache der gemeinschaftlichen Untätigkeit der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) mit den sich daraus ergebenden zwingenden Rechtsfolgen hätte erkennen müssen, hat er gleichwohl die Ausplünderung der Finanzkassen unter dem Vorwand von nicht realisierten "Bauherrenmodellen" billigend in Kauf genommen.



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Qualifikation eines Präsidenten der OFD Berlin

Am 1.8.1990 haben die CDU-Regierungsmitglieder des Landes Berlin den Senatsdirigenten Trendelenburg zum Präsidenten der OFD Berlin befördert.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass die CDU-Regierungsmitglieder im Gedenken an die Antes-, CDU-Parteispendenaffäre 1985/1986 den Senatsdirigenten Trendelenburg nicht aufgrund seiner juristischen Qualifikation und Rechtschaffenheit, sondern aufgrund seiner fundierten Kenntnisse und Beteiligung an dem kriminellen Geschehen und seiner Willfährigkeit zum Präsidenten der OFD Berlin befördert haben oder befördern mussten.



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Trendelenburg, Landowski, Landsberg & Co.

Der Senatsdirigent bei SenFin und Präsident der OFD Trendelenburg hätte nämlich erkennen müssen, dass die G+L GmbH & Co. KG das Eigentum an den Grundstücken Kurfürstendamm 13 und 14 von den 9 Auflassungsempfängern (in GbR) nicht erworben, den angeblichen Kaufpreis von 15,6 Mio. DM nicht zu Gunsten der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) bezahlt, die "Gloria-Passage" auf fremden Grund und Boden errichtet und die landeseigene Berliner Pfandbriefbank (Vorstands-, CDU-Fraktionsvorsitzender Landowski) die Baukosten von ca. 40 Mio. DM bezahlt hat.

Würde der Präsident der OFD Trendelenburg während seiner Amtszeit vom 1.8.1990 - 31.1.2003 die Dienstanweisung zur Untätigkeit (Amtsjargon: lex Kind) aufgehoben, seine Dienst-, Fachaufsichtspflicht erfüllt und das zuständige Lagefinanzamt Charlottenburg angewiesen haben, gegenüber den 9 Auflassungsempfängern (in GbR) und ihren jeweils zuständigen Wohnsitzfinanzämtern einheitliche, gesonderte Einheitswert-, Feststellungs-, Grundlagenbescheide für 1984 ff. und die Stichtage 1.1.1985 ff. zu erlassen, dann hätte er zwangsläufig die Unrichtigkeit seines Verwaltungsaktes vom 30.5.1989 [322 KB] und die Ausplünderung der Finanzkassen aufdecken müssen, was er durch Untätigkeit verhindert hat.mehr



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FA Zehlendorf: Amtshilfegesuch zum Schein

Das FA für Körperschaften hat dem FA Zehlendorf einen Prüfungsauftrag erteilt, das daraufhin tätig werden mußte.

Am 26.2.1991 [284 KB] hat der Sachbearbeiter Drews des FA Zehlendorf (Amtsleiter Dr. Kidrowski) an das Lagefinanzamt Ch-burg ein Amthilfegesuch gestellt und behauptet, dass die G+L GmbH & Co. KG das Eigentum an den Grundstücken Kurfürstendamm 13 und 14 bzw. den Flurstücken 143, 145 und 157 aufgrund des Kaufvertrages vom 6.6.1985 [3.953 KB] zum Kaufpreis von 15 Mio. DM und einen Teil des neugebildeten Flurstücks 147 aufgrund des Kaufvertrages vom 11.6.1986 [1.361 KB] zum Kaufpreis von 600.000,-- DM erworben habe.

Der Sachbearbeiter Drews hat seine Kollegen beim FA Charlottenburg Niemann und Litzke nur zum Schein um Mitteilung gebeten, ob die anteilige Aufteilung der Kaufpreise auf Grundstück und Gebäude durch G+L GmbH & Co. KG zutreffend sei und um Übersendung einer Kopie der Senatsverwaltung für Finanzen vom 30.5.1989 [322 KB] (Senatsdirigent Trendelenburg) gebeten.


 


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FA Zehlendorf: Nicht wir, alle sind es gewesen

Den Amtsträgern bei der Senatsverwaltung für Finanzen und den Finanzämtern Zehlendorf, Charlottenburg und Körperschaften war jedoch bekannt, dass die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 gemeinschaftlich untätig geblieben sind mit den sich daraus ergebenden zwingenden Rechtsfolgen.

Das FA Zehlendorf wollte offenkundig nicht die alleinige Veranwortung für das kriminelle Geschehen übernehmen, sondern die Urkundenbeweise für die Mittäterschaft der Senatsverwaltung für Finanzen und der Finanzämter Charlottenburg und für Körperschaften im Wege der gegenseitigen Amtsträgerhilfe erlangen.



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Gegenseitige Amtsträgerhilfe bei Lug und Betrug

Den Amtsträgern Litzke und Niemann beim Lagefinanzamt Charlottenburg, beim Betriebsfinanzamt für Körperschaften und beim Prüfungsfinanzamt Zehlendorf war nämlich bekannt, dass die G+L GmbH & Co. KG das Eigentum an den neugebildeten Flurstücken 143, 145 und 147 durch die "Kaufverträge" vom 6.6.1985 und 11.6.1986 zum Kaufpreis von insgesamt 15,6 Mio. DM nicht erworben hat.


 


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"Auflassung" vom 11.6.1986 unterdrückt

Das Eigentum an einem Grundstück geht nämlich entgegen der Behauptung der Amtsträger nicht aufgrund eines Kaufvertrages (§ 433 BGB), sondern durch Auflassung und Eintragung über (§§ 873,925 BGB).

Das GBA hat die G+L GmbH & Co. KG am 27.8.1986 als Eigentümerin der Flurstücke 143, 145 und 147 bzw. der Grundstücke Kurfürstendamm 13 und 14 eingetragen, und zwar aufgrund der angeblichen "Auflassung" vom 11.6.1986 und der UB/VM des FA für Erbschaft-, Verkehrsteuern.

Nach den Akten ist die "Auflassung" am 11.6.1986 jedoch von den 4 Auflassungsempfängern, Eigentümern Eberhardt, Sikatzis, Braun und Schröder nicht erklärt worden.mehr



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Eigentum nicht erworben, Kaufpreis nicht bezahlt

Würden die Amtsträger beim Lagefinanzamt Charlottenburg, beim Betriebsfinanzamt für Körperschaften und beim Prüfungsfinanzamt Zehlendorf die aktenkundige Tatsache erkennbar festgestellt haben, dass die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 im Hinblick auf ihre Gesamthandsberechtigung gemeinschaftlich untätig geblieben sind, dann hätten sie zwangsläufig feststellen müssen, dass die Gädeke und Landsberg GmbH & Co., Passage am Kurfürstendamm 13 KG das Eigentum an den neugebildeten Flurstücken 143, 145 und 147 bzw. den Grundstücken Kurfürstendamm 13 und 14 nicht erworben und den angeblichen Kaufpreis von 15,6 Mio. DM zu Gunsten der 9 Auflassungsempfänger, Eigentümer (in GbR) nicht bezahlt hat.mehr



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Ausplünderung zu Lasten der Steuergläubiger

Würden die Amtsträger beim beim Lagefinanzamt Charlottenburg, beim Betriebsfinanzamt für Körperschaften und beim Prüfungsfinanzamt Zehlendorf die aktenkundige Tatsache der gemeinschaftlichen Untätigkeit der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) erkennbar festgestellt haben, dann hätten sie die Finanzkassen nicht unter dem Vorwand des angeblich steuerbegünstigten - umsatzsteuerpflichtigen - "Bauherrenmodells" (G+L GmbH & Co. KG) zu Lasten der Steuergläubiger und zu Gunsten insbesondere der Initiatoren Dirk Gädeke und Günter Landsberg um Millionen-Beträge ausplündern können.



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Betrugsopfer: HoGa Hotel garni GmbH

Im März 1990 hat die HoGa Hotel garni GmbH beim FA für Körperschaften eine Eröffnungsbilanz eingereicht und das FA hat eine Akte zur St.-Nr. 457/2289 angelegt.

Seit dem 1.4.1990 hat die HoGa Hotel garni GmbH im Gebäude Kurfürstendamm 12/13 mit der Konzession des Bezirksamtes Charlottenburg das Hotel Pientka mit ca. 25 Mitarbeitern und einem Monatsumsatz von ca. 300.000,-- DM betrieben, die Steuererklärungen abgegeben, die Umsatz-, Lohnsteuern, Steuervorauszahlungen, Krankenkassenbeiträge, Abgaben usw. bezahlt.


 


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Bösgläubige Richter der 12. ZK des LG Berlin

Am 28.6.1990 [1.383 KB] haben die bösgläubigen Richter der 12. ZK des LG Berlin Hartmann, Hirschfeld, Knobloch-Steinbach die HoGa Hotel garni GmbH im Wege der einstweiligen Verfügung ohne vorherige mündliche Verhandlung verurteilt, die im Gebäude Kurfürstendamm 12 gelegenen Räumlichkeiten ohne Sicherheitsleistung geräumt an die ebenfalls bösgläubigen 78 Verfügungskläger (angeblich in GbR) herauszugeben und den zuständigen Gerichtsvollzieher zur sofortigen Zwangsvollstreckung angewiesen.mehr


 


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Personen-, Gewaltenverfilzung im Zivilverfahren

Nach den paginierten Akten war den 78 Verfügungsklägern und den 3 Zivilrichtern gemeinschaftlich bekannt, dass der angebliche Gesellschaftsvertrag mit Datum 21.5.1984 [1.651 KB] von den 4 Auflassungsempfängern Eberhardt, Metz, Schnauck und Braun nicht unterschrieben worden ist und die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 [578 KB] gemeinschaftlich untätig geblieben sind und der geltend gemachte Räumungs-, Herausgabeanspruch deshalb ungegründet war.mehr


 


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Überfallartige Zwangsvollstreckung am 6.6.1990

Am 6.7.1990 [1.383 KB] haben die 78 "verdienten" prominenten Politiker, Amtsträger, Rechtsanwälte, Steuerberater, CDU-Parteimitglieder (angeblich in GbR) - vertreten durch den angeblichen Geschäftsführer Roux und den angeblichen Prozessbevollmächtigten RAuN Eckert - überfallartig die Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Verfügung des LG vom 28.6.1990 betrieben und gegenüber der HoGa Hotel garni GmbH ein nicht bestehendes Vermieterpfandrecht an dem gesamten, eingerichteten, ausgeübten, vollbelegten 120-Betten-Hotel mit dem gesamten Waren- und Kassenbestand sowie den auf Datenträgern gespeicherten Geschäftsbüchern geltend gemacht.

Der angebliche Geschäftsführer und Kläger Roux soll bereits am 13.11.1984 [1.409 KB] aufgrund seines Kaufvertrages mit Kind über eine Beteiligung an der "GbR Kurfürstendamm 12-15" und des integrierten GV mit Datum 21.5.1984 Miteigentümer geworden sein.

Der angebliche Prozessbevollmächtigte und Kläger RAuN Eckert soll bereits am 12.12.1984 [2.704 KB] aufgrund seines Kaufvertrages mit Kind über eine Unterbeteiligung an der "GbR Kurfürstendamm 12-15" und des integrierten GV mit Datum 21.5.1984 Miteigentümer geworden sein, was mit Blick auf die Eintragung vom 20.9.1985 - aufgrund der Auflassung vom 29.8.1985 - bereits denkgesetzlich nicht möglich ist.

Die den Kaufverträgen jeweils verbundenen GV mit Datum 21.5.1984 sind von den Auflassungempfängern Eberhardt, Metz, Schnauck und Braun nicht unterschrieben worden.


 


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Nach Besitzerlangung - sofortige Weitergabe

Nachdem die 78 bösgläubigen Verfügungskläger (in GbR) das im Gebäude Kurfürstendamm 12/13 gelegene, voll belegte Hotel Pientka ohne vorherige Inventarisierung und ohne Kapitaleinsatz unentgeltlich erlangt haben, haben sie das Hotel im fliegenden Wechsel dem bereit stehenden Hans-Peter Unger (Unger Flugreisen) zur Fruchtziehung übergeben und von diesem seither einen Betrag von 94.500,-- DM monatlich erhalten.


 


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Betrug unter dem Schein der Rechtsstaatlichkeit

Weil die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 gemeinschaftlich untätig geblieben sind, keine Rechtsverhältnisse begründet haben und die aus ihnen bestehenden Eigentümer-GbR bereits am 13.7.1987 aufgelöst worden ist, haben die 78 Verfügungskläger nicht das Eigentum an den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15, sondern am 6.7.1990 unter dem Schein der Rechtsstaatlichkeit nur rechtsgrundlos und unentgeltlich den Besitz an den Räumlichkeiten bzw. dem gesamten eingerichteten und ausgeübten Hotel Pientka erlangt.


 


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Gewaltenverfilzung im Wege der Amtsträgerhilfe

Würden die Richter der 12. ZK des LG Hartmann, Hirschfeld, Knobloch-Steinbach den Räumungs-, Herausgabeantrag der 78 Verfügungskläger vom 26.6.1990 im Hinblick auf die aktenkundige Tatsache der gemeinschaftlichen Untätigkeit der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) aus prozess-, materiellrechtlichen Gründen als unzulässig, unbegründet zurückgewiesen bzw. den 78 Verfügungsklägern nicht den sofortigen, unentgeltlichen Besitz an dem Hotel Pientka verschafft und den zuständigen Gerichtsvollzieher nicht zur sofortigen Zwangsvollstreckung angewiesen haben, dann hätten sie zwangsläufig die Erfüllung von Straftaten im Amt aufgedeckt, was sie durch ihren Gefälligkeitsbeschluss vom 28.6.1990 verhindert haben.



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Keine Eröffnungsbilanz zum 6.7.1990 eingereicht

Obwohl Unger am 6.7.1990 das Hotel Pientka mit dem gesamten Waren-, Kassenbestand, den auf Datenträgern gespeicherten Geschäftsbüchern und ca. 25 Mitarbeitern ohne Kapitaleinsatz und ohne Inventarisierung nahtlos übernommen und weitergeführt hat, hat er gleichwohl bei seinem Wohnsitzfinanzamt Ch-burg keine Eröffnungsbilanz zum 6.7.1990 und keine Steuererklärungen eingereicht.



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Steuerakten, Betriebsvermögen umgeschrieben

Nach dem 6.7.1990 haben die Amtsträger beim FA für Körperschaften trotz des Steuergeheimnisses die Steuerakten der HoGa Hotel garni GmbH (St.-Nr. 457/2289) mit der Eröffnungsbilanz zum 1.4.1990, den Steuererklärungen und Steuerzahlungen an das Wohnsitzfinanzamt Ch-burg des Unger abgegeben.

Die Amtsträger beim FA Charlottenburg haben die - vom FA für Körperschaften übernommenen - Steuerakten der HoGa Hotel garni GmbH mit einer neuen St.-Nr. versehen und die Eröffnungsbilanz, Steuererklärungen und Steuerzahlungen der HoGa Hotel garni GmbH auf Unger umgeschrieben.

Die Amtsträger haben anschließend das gesamte Betriebsvermögen, die Einkünfte, gezahlten Steuern und Steuervorauszahlungen der HoGa Hotel garni GmbH dem Unger rückdatierend zum 1.4.1990 zugeschrieben.



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Untätigkeit zur Unterdrückung von Straftaten

Den Restakten des FA für Körperschaften ist nicht mehr zu entnehmen, dass die HoGa Hotel garni GmbH in der Zeit vom 1.4.1990 - 6.7.1990 das Hotel Pientka mit ca. 25 Mitarbeitern betrieben, einen Monatsumsatz von ca. 300.000,-- DM erwirtschaftet, eine Eröffnungsbilanz zum 1.4.1990, Steuererklärungen abgegeben und Steuern gezahlt hat.

Das FA für Körperschaften hat es auch abgelehnt, das Betriebsvermögen, die Betriebsgewinne und den Wert der GmbH-Anteile der HoGa Hotel garni GmbH für die Jahre 1990 ff. sowie die Stichtage des 1.1.1991 ff. festzustellen bzw. Grundlagen- und Steuerbescheide zu erlassen, weil es dann nämlich zwangsläufig das kollusive Zusammenwirken der Amtsträger bzw. die Erfüllung von Straftaten im Amt festgestellt hätte, was es duch Untätigkeit zu Lasten der Steuergläubiger und Steuerschuldner verhindern wollte.



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Das mafiaähnliche Netzwerk der Finanzbehörden

Würde das zuständige Lagefinanzamt Charlottenburg gegenüber den 9 Auflassungsempfängern (in GbR) und ihren jeweils zuständigen Wohnsitzfinanzämtern jedoch einheitliche, gesonderte Einheitswert-, Feststellungs-, Grundlagenbescheide für die Jahre 1984 ff. und die Stichtage des 1.1.1985 ff. im Wege der chronologisch lückenlosen, namentlichen, anteiligen Zurechnungs-, Art- und Wertfortschreibung erlassen, dann würde das FA für Körperschaften zwangsläufig tätig werden, die eigenen rechtswidrigen Verwaltungsakte mit Wirkung für die Vergangenheit aufheben und erkennbar machen müssen, dass diese durch unlautere Mittel wie Bestechung, illegale "Parteispenden" und anschließende Nötigung, Erpressung erlangt worden sind.



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