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Rechtsbeugung
Braun
Wellmann
Pientka
Prof. Dr. Nordemann
Prof. Dr. Hertin
Prof. Dr. Limbach
Prof. Dr. Emmerich
Gädeke, Landsberg
26. Hanseatische
Namensänderung
Impressum

Verheimlichte, unversteuerte Millionen-Vermögen

der Gemeinschuldner Kind, Schröder, Eberhardt

Nach den Akten ist den Konkurs-, Insolvenzrichtern, Rechtspflegern und Konkurs-, Insolvenzverwaltern bekannt, dass der angeblich schriftliche Gesellschaftsvertrag mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB] von den am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 4 Miteigentümern Eberhardt, Metz, Schnauck und Braun nicht unterschrieben, d.h. zwischen den 9 Eigentümern (als GbR) nicht geschlossen worden.


 


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Gesamthandsberechtigung der Eigentümer (in GbR)

Den Richtern, Rechtspflegern beim AG Ch-burg und Tempelhof-Kreuzberg sowie den Konkurs-, Insolvenzverwaltern ist auch bekannt, dass die am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR), darunter Kind, Schröder und Eberhardt nach den Steuer-, Verwaltungs- und Gerichtsakten seit dem 29.8.1985 [578 KB] mit Blick auf ihre gemeinschaftliche Geschäftsführung und Gesamthandsberechtigung (§§ 709 I, 718, 719 BGB) gemeinschaftlich untätig geblieben sind.

Nach dem KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] und den UB/VM vom 7.11.1984 [1.958 KB] waren die Miteigentümer Kind mit einem GbR-Anteil von 15 Mio. DM, Schröder mit einem GbR-Anteil von 6 Mio. DM und Eberhardt mit einem GbR-Anteil von 2.250 Miol DM am vereinbarten Gesellschaftskapital von 30 Mio. DM beteiligt.


 


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20.9.85: Eigentumsumschreibung durch GBA

Ihnen ist auch bekannt, dass die Rechtspfleger beim GBA Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (in GbR) am 20.9.1985 [952 KB] als Eigentümer eingetragen haben, und zwar aufgrund der Einigung, Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB] und der UB/VM [1.958 KB] des FA für GrESt.

Weil die am 20.9.1985 eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) seit dem 29.8.1985 bis heute mit Blick auf ihre Gesamthandsberechtigung (§§ 718, 719 I BGB) m Innen- und Außenverhältnis gemeinschaftlich untätig geblieben sind, haben sie das Eigentum an den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 sowie ihre jeweiligen GbR-Anteile von insgesamt 30 Mio. DM nicht verloren, nicht auf Dritte übertragen.


 


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13.5.87: Eröffnung Konkursverfahren Kind

Am 13.5.1987 hat die Richterin Gerlach beim AG Ch-burg das Konkursverfahren über das Gesamtvermögen des am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen Miteigentümers Kind eröffnet, die RAuNin Seiter zur Konkursverwalterin ernannt, ihren Beschluss veröffentlicht.

Auch am 13.5.1987 [952 KB] waren noch immer Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (in GbR) als Eigentümer der Grundstücke Kurfürstendamm 12 und 15 in Abt. 1 der Grundbücher eingetragen waren, und zwar aufgrund der UB/VM vom 7.11.1984 [1.958 KB] und der Einigung, Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB] .


 


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Konkurseröffnungen Schröder und Eberhardt

Am 9.8.1990 hat das AG Ch-burg das Konkursverfahren über das Vermögen des am 20.9.1985 eingetragenen Miteigentümers Schröder eröffnet, den RAuN Leonhardt zum Konkursverwalter ernannt und den Beschluss veröffentlicht.

Am 30.5.1991 hat das AG Ch-burg des Konkursverfahren über das Vermögen des am 20.9.1985 eingetragenen Miteigentümers Eberhardt eröffnet, den RAuN Leonhardt zum Konkursverwalter ernannt, den Beschluss veröffentlicht.

Am 14.5.2001 [203 KB] hat das AG Tempelhof-Kreuzberg das Insolvenzverfahren über das Vermögen des am 20.9.1985 eingetragenen Miteigentümers, Betrügers [3.665 KB] Schröder, jetzt Seefisch-Schempp eröffnet, den RA Dr. Schulte-Kaubrügger zum Insolvenzverwalter ernannt und den Beschluss veröffentlicht.



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Gemeinschuldner: GbR-Anteile nicht verloren

Nach dem KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] i.V.m. der Erklärung des Kind vom 30.7.1984 sowie den UB/VM [1.958 KB] des FA für GrESt sind die am 20.9.1985 eingetragenen Miteigentümer, Steuer- und Gemeinschuldner Kind (mit 15 Mio. DM), Schröder (mit 6 Mio. DM) und Eberhardt (mit 2,25 Mio. DM) am vereinbarten Gesellschaftskapital von 30 Mio. DM als rechnerische Bezugsgröße beteiligt.

Weil die am 20.9.1985 eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) seit dem 29.8.1985 bis heute gemeinschaftich untätig geblieben sind, haben die Miteigentümer, Steuer- und Gemeinschuldner Kind (50%), Schröder (20%) und Eberhardt (7,5%) ihre jeweiligen GbR-Anteile an dem zum Gesamthandsvermögen gehörenden Grundstücken und den entsprechenden Mieteinnahmen nicht verloren.

Weil die am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen Eigentümer (als GbR) seit dem 29.8.1985 gemeinschaftlich untätig geblieben sind, ist die aus ihnen bestehende Eigentümer-GbR bereits am 13.5.1987 durch den Beschluss des AG Ch-burg auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Miteigentümers Kind zwingend aufgelöst worden (§ 728 BGB).

Die am 20.9.1985 eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR), Kind vertreten durch die Konkursverwalterin Seiter, Schröder vertreten durch die Konkurs-, Insolvenzverwalter Leonhardt und Schulte-Kaubrügger und Eberhardt vertreten durch den Konkursverwalter Leonhardt sind seither zur gemeinschaftlichen Abwicklung verpflichtet (§§ 730 ff. BGB).

Sie sind jedoch seit dem 13.5.1987 bis heute zu Gunsten der Schuldner, Steuerschuldner, Betrüger und zu Lasten der Gläubiger, Betrugs-, Korruptionsopfer gemeinschaftlich untätig geblieben (§ 283d StGB).



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Folgen bei Abwicklung der Eigentümer-GbR

Würden die am 20.9.1985 eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) und die jeweiligen Konkurs-, Insolvenzverwalter die erstmals bereits am 13.5.1987 aufgelöste, aus ihnen bestehende Eigentümer-GbR abwickeln, d.h. das Gesamthandsvermögen, die Gesamthandsschulden und die Einkünfte aus der Einkunftsart V+V feststellen, eine Abwicklungsbilanz erstellen, die Gesamthandsschulden bezahlen und das Gesamthandsvermögen auf die Eigentümer (als GbR) verteilen oder an die Konkurs-, Insolvenzverwalter auszahlen, dann würden sie und die Konkursverwalter zwangsläufig die Straftaten aufdecken, was sie zu Lasten der Gläubiger, Steuergläubiger, Betrugs-, Korruptionsopfer durch gemeinschaftliche Straftaten verhindert haben (§§ 257, 258, 263, 283 ff., 336 StGB).



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