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Verheimlichtes, unversteuertes Millionen-Vermögen
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des Gemein-/Steuerschuldners Eberhardt
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Am 29.05.1984 [1.820 KB]
ist zwischen der VICTORIA sowie Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (in GbR) der Kaufvertrag über die Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 zum Kaufpreis von 35 Mio. DM geschlossen worden.
Nach dem Kaufvertrag hat sich Eberhardt mit einem Anteil von 2.250.000,-- DM am vereinbarten Gesellschaftskapital von 30 Mio. DM (7,5%) beteiligt, seine Beitragsverpflichtung jedoch nicht erfüllt.
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Kein Eigen- und kein Fremdkapital
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Die 9 Grundstückskäufer (in GbR) haben seit Abschluss des not. Kaufvertrages am 29.5.1984 bis heute das Gesellschaftskapital von 30 Mio. DM nicht eingezahlt und sind gegenüber der Westdeutsche Landesbank, Deutsche Kreditbank für Baufinanzierung AG und der Victoria-Lebensversicherungs-AG gemeinschaftlich untätig geblieben.
Weil die 9 Grundstückskäufer (in GbR) das Gesellschafts-, Eigenkapital von 30 Mio. DM nicht eingezahlt haben und über kein Eigen- und kein Fremdkapital verfügen konnten, haben sie auch den Grundstückskaufpreis von 35 Mio. DM nicht auf das Konto der VICTORIA überwiesen.
Der Auflassungsempfänger Eberhardt ist auch nicht in dem abstrakten Schuldankenntnis genannt, das der Notar Dr. Hertin am 24.7.1985 [1.417 KB]
not. beurkundet hat.
Am 30.7.1985 hat die VICTORIA dem Notar Dr. Vinck den Eingang des Kaufpreises von 35 Mio. DM in Erfüllung des not. Kaufvertrages vom 29.05.1984 bestätigt und erklärt, dass nunmehr der Antrag auf Eigentumsumschreibung auf die Käufer gestellt werden kann.
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29.8.1985: Einigung und Auflassung
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Am 29.8.1985 [578 KB]
haben die VICTORIA sowie Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (in GbR) - sämtlichst vertreten durch die Renogehilfin Schröer - die Einigung und die Auflassung dahingehend erklärt und von dem Notarvertreter Prof. Dr. Nordemann beurkunden lassen, dass das Eigentum an den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 auf Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (in GbR) übergehen soll und den Antrag auf Eigentumsumschreibung bewilligt und gestellt.
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20.9.1985: Eigentumsumschreibung durch GBA
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Am 20.9.1985 hat das GBA die VICTORIA als Alleineigentümerin gelöscht und Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (in GbR) als Gesamthandseigentümer der Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 eingetragen, und zwar aufgrund der Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB]
und der UB/VM [1.958 KB]
des FA für GrESt.
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Grundstückserwerb ohne Kaufpreiszahlung
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Weil die 9 Auflassungsempfänger in GbR in Ermangelung von Eigen- und Fremdkapital den Kaufpreis von 35 Mio. DM nicht gezahlt haben, ist das Eigentum an den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 am 20.9.1985 zwar rechtswirksam gem. §§ 873, 925 BGB, 47 GBO, 22 I GrEStG, 70 ff. VersAufG, jedoch schuldenfrei und steuerlich anteilig übergegangen.
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11.6.86: Auflassung ohne Eberhardt
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Am 11.6.1986 [1.361 KB]
hat der jetzige CDU-Abgeordnete Wellmann als Vertreter ohne Vertretungsmacht für Eberhardt, Sikatzis und Braun die Auflassung der neugebildeten Grundstücke Kurfürstendamm 13 und 14 bzw. der Flurstücke 143, 145 und 147 gegenüber der Gädeke und Landsberg GmbH & Co., Passage am Kurfürstendamm 13 KG erklärt.
Anschließend [940 KB]
sind dem Notar Pattberg zum Beweis für die Vertretungsberechtigung des RA Wellmann die bereits am 5.11.1985 [456 KB]
widerrufenen Vollmachten von Eberhardt, Sikatzis und Braun vorgelegt worden.
Der Mitauflassungsempfänger, Miteigentümer Eberhardt hat deshalb die Auflassung der am 5.6.1986 neugebildeten Grundstücke Kurfürstendamm 13 und 14 nicht erklärt.
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13.5.87: Auflösung der Eigentümer-GbR
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Am 13.5.1987 hat das AG Charlottenburg das Konkursverfahren über das Vermögen des Mitauflassungsempfängers Kind eröffnet und die RAuNin Seiter zur Konkursverwalterin ernannt.
Weil die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 gemeinschaftlich untätig geblieben sind, ist die Eigentümer-GbR Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 am 13.5.1987 aufgelöst worden (§ 728 BGB).
Seit dem 13.5.1987 sind die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) zur gemeinschaftlichen Abwicklung verpflichtet (§§ 730 ff. BGB), trotz der Erfüllung von Konkursstraftaten zu Gunsten der Schuldner Kind, Schröder und Eberhardt und zu Lasten der Gläubiger und Betrugsopfer jedoch bis heute gemeinschaftlich untätig geblieben (§ 283 StGB).
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17.1.91: Löschung von Eberhardt im Grundbuch
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Am 17.1.1991 haben die Rechtspfleger Rosendahl und König beim GBA den Mitauflassungsempfänger Eberhardt als Miteigentümer der Grundstücke Kurfürstendamm 12 [2.899 KB]
und 15 [951 KB]
mit deklaratorischer Wirkung in den Grundbüchern gelöscht, und zwar aufgrund der Berichtigungsbewilligung vom 28.12.1990 [582 KB]
und der UB/VM [685 KB]
des FA für Erbschaft- und Verkehrsteuern.
Weil die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 aber gemeinschaftlich untätig geblieben sind, hat der Mitauflassungsempfänger Eberhardt seinen in den UB/MV [1.958 KB]
des FA für GrESt zum Gz. 331/48061 genannten GbR-Anteil von 7,5% (2,25 Mio. DM vom Gesellschaftskapital von 30 Mio. DM als rechnerische Bezugsgröße) am 17.1.1991 durch seine deklaratorische Löschung in den Grundbüchern nicht verloren.
Der Inhalt der Grundbücher steht im erkennbaren Widerspruch zu den Grunderwerbsteuerakten des FA für Erbschaft- und Verkehrsteuern, der Bewertungs- und Grundsteuerakten des Lagefinanzamtes Charlottenburg und den Vermögen-, Einkommensteuerakten der jeweiligen Wohnsitzfinanzämter der jeweiligen Auflassungsempfänger und der Grundbuchakten, was durch Akteneinsicht, Aktenvergleich erkennbar ist.
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30.5.91: Eröffnung Konkursverfahren Eberhardt
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Nachdem die Rechtspfleger Rosendahl und König beim GBA des AG Charlottenburg am 17.1.1991 den Mitauflassungsempfänger Eberhardt mit lediglich deklaratorischer Wirkung in Abt. 1 der Grundbücher gelöscht haben, hat am 30.05.1991 die Konkursrichterin Zachmann beim AG Charlottenburg das Konkursverfahren über das Vermögen des Mitauflassungsempfängers Eberhardt eröffnet und den RA Leonhardt zum Konkursverwalter ernannt.
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Nur geschätzte Steuerforderungen des Finanzamtes
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Das FA Wilmersdorf kann das Gesamtvermögen, die Gesamteinkünfte, Umsätze und Gewerbeerträge des Steuerschuldners Eberhardt für 1982-1995, jeweils in Millionen-Höhe nach den Vermögen-, Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuerakten genau feststellen, die Steuern festsetzen und beitreiben.
Am 23.10.1992 [279 KB]
hat der Amtsträger Drews des zuständigen Wohnsitzfinanzamtes Wilmersdorf beim AG Charlottenburg Forderungen gegenüber Eberhardt aus Einkommen-, Gewerbe-, Umsatz- und Kirchensteuern für 1983-1985 i.H.v. 444.679,75 DM zzgl. Säumniszuschlägen und Zinsen zur Eintragung in die Konkurstabelle angemeldet, die in die Tabelle [363 KB]
eingetragen worden sind.
Das FA Wilmersdorf hat das Vermögen, die Einkünfte, Umsätze und Gewerbeerträge des Eberhardt und die Höhe der Steuern (jeweils in Millionen-Höhe) für 1982-1985 jedoch nicht festgestellt, sondern auf nur 444.679,75 DM geschätzt und auf die Beitreibung stillschweigend verzichtet.
Die Veräußerungsmitteilungen des FA für GrESt sind den Bewertungs- und Grundsteuerakten des Lagefinanzamtes Charlottenburg (St.-Nr. 784/128 und 784/136) und den Vermögensteuerakten des Eberhardt bei seinem Wohnsitzfinanzamt Wilmersdorf zu entnehmen.
Gleichwohl hat Eberhardt als Mitauflassungsempfänger der Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15, Knesebeckstr. 77 und Habsburger Str. 10 offenkundig von 1982-1995 gegenüber seinem Wohnsitzfinanzamt Wilmersdorf keine Steuererklärungen abgegeben, keine Steuern gezahlt bzw. nicht zahlen müssen.
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Eberhardt hat GbR-Anteil nicht verloren
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Der Gesellschaftsvertrag mit Datum 21.5.1984 [1.651 KB]
ist von 4 Auflassungsempfängern Eberhardt, Metz, Schnauck und Braun nicht unterschrieben worden.
Die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) sind seit dem 29.8.1985 [578 KB]
bis heute im Hinblick auf ihre Gesamthandsberechtigung (§§ 709 I, 718, 719 BGB) gemeinschaftlich untätig geblieben.
Weil die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) gemeinschaftlich untätig geblieben sind, hat der Mitauflassungsempfänger Eberhardt seinen GbR-Anteil auch an den zum Gesamthandsvermögen gehörenden Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 i.H.v. 7,5% oder 2,225 Mio. DM bezogen auf das Gesellschaftskapital von 30 Mio. DM als rechnerische Bezugsgröße nicht verloren.
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Abwicklungsguthaben Eberhardt ca. 28 Mio. DM
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Der Verkehrswert der Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 hat am 21.12.1993 [3.531 KB]
nach den Akten des Grundbuchamtes 265 Mio. DM betragen.
Nach den Feststellungsakten des Lagefinanzamtes Charlottenburg (St.-Nr. 556/3801) sind die seit dem 1.8.1985 zum Gesamthandsvermögen gehörenden, jedoch nicht verteilten Mieteinnahmen, Nutzungsentschädigungen für die Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 auf inzwischen ca. 120 Mio. DM angewachsen.
Allein das Vermögen der am 13.05.1987 aufgelösten Eigentümer-GbR Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 beträgt damit ca. 385 Mio. DM.
Nach den UB/VM [1.958 KB]
des FA für GrESt ist der Mitauflassungsempfänger Eberhardt mit einem GbR-Anteil von 2.225 Mio. DM bezogen auf das Gesellschaftskapital von 30 Mio. DM als rechnerische Bezugsgröße bzw. mit 7,5% am Gesamthandsvermögen beteiligt.
Weil nach den Akten das Gesamthandsvermögen der bereits am 13.5.1987 aufgelösten Eigentümer-GbR Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 auf inzwischen ca. 385 Mio. DM angewachsen ist, beträgt das zur Konkursmasse gehörende Abwicklungsguthaben des Mitauflassungsempfängers, Steuer-, Gemeinschuldners Eberhardt 7,5% von 385 Mio. DM = 28.875.000,-- DM.
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Millionen-Vermögen mit 0,00 DM festgestellt
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Der Konkursverwalter RA Leonhardt hat die von den angeblichen Gläubigern angemeldeten, jedoch überwiegend nicht begründeten Forderungen in Millionen-Höhe in die Konkurstabelle [363 KB]
eingetragen, als Schulden anerkannt und das Vermögen des Eberhardt mit 0,00 DM festgestellt.
Der Konkursverwalter RA Leonhardt hat den verräterischen Inhalt der Steuer,- Verwaltungs- und Gerichtsakten, Buchführungsunterlagen bzw. die GbR-Anteile des schuldenfreien Mitauflassungsempfängers und Gemeinschuldners Eberhardt Kurfürstendamm 12/13 und 14/15, Knesebeckstr. 77, Habsburger Str. 10 zu Lasten der Gläubiger unterdrückt.
Zur Konkursmasse gehörten nämlich die Abwicklungsguthaben des Mitauflassungsempfängers und Gemeinschuldners Eberhardt der bereits am 13.5.1987 aufgelösten Eigentümer-GbR´s, jeweils in Millionen-Höhe.
Dieser Sachverhalt ist u.a. den angeblichen, in der Tabelle [363 KB]
eingetragenen Gläubigern, d.h. der Westdeutsche Landesbank (2.458.083,67 DM), Sparkasse Nordfriesland (493.800,-- DM), Deutsche Bank (Deutsche Kreditbank für Baufinanzierung, 236.138.09 DM), Banque National de Paris (509.575,09 DM) und dem RAuN Prof. Dr. Nordemann (23.221,82 DM) bekannt.
Die angeblichen Gläubiger-Banken haben nämlich die Kaufpreise für die Immobilien, die angeblichen Kosten für die nicht realisierten GbR-Bauherrenmodelle gezahlt und die Rechtsanwälte Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck und Dr. Hertin haben die Vollmachten, Verträge, abstrakten Schuldanerkenntnisse und Auflassungen not. beurkundet.
Würde der Konkursverwalter RA Leonhardt und/oder die Rechtspflegerin Dielmann von den jeweils übrigen Mitauflassungsempfängern die Erstellung einer Abwicklungsbilanz und Auszahlung der Abwicklungsguthaben gefordert und diese zur Befriedigung der Gläubiger verwendet haben, dann hätten sie zwangsläufig die gemeinschaftliche Erfüllung von Straftaten im Amt aufgedeckt, was sie aufgrund einer Personen-, Gewaltenverfilzung "kollegialiter" durch gemeinschaftliche Untätigkeit bis heute verhindert haben.
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Einstellungsbeschluss zur Straftatunterdrückung
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Am 20.6.1994
hat die Rechtspflegerin Dielmann durch Beschluss das Konkursverfahren über das Vermögen des Eberhardt offenkundig zu Gunsten der Straftäter (Kind, Schröder), Amtsträger und zu Lasten der Gläubiger, Betrugsopfer eingestellt, und zwar unter dem Vorwand, dass es bereits an einer die Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse mangeln würde.
Weil die Auflassungsempfänger (in GbR) nach den Akten im Hinblick auf ihre Gesamthandsberechtigung (§§ 718, 719 BGB) gemeinschaftlich untätig geblieben sind und der Mitauflassungsempfänger Eberhardt seine GbR-Anteile an den jeweils zum schuldenfreien Gesamthandsvermögen gehörenden Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 (7,5%), Knesebeckstr. 77 (33,33%) und Habsburger Str. 10 (20%) nicht verloren hat, entspricht der Inhalt und die Begründung des Einstellungsbeschlusses der Rechtspflegerin Dielmann der Wahrheit und Akten nicht, sondern ist frei erfunden.
Der Inhalt und die Begründung des Beschlusses der Rechtspflegerin Dielmann steht im Widerspruch zu der aktenkundigen Tatsache der gemeinschaftlichen Untätigkeit der Auflassungsempfänger (in GbR) sowie den paginierten Akten des FA für Erbschaft- und Verkehrsteuern, der Lage-, Wohnsitzfinanzämter, der Vermessungs-, Kataster-, Bauämter und insbesondere des Grundbuchamtes und Konkursgerichts beim AG Charlottenburg, was durch Akteneinsicht erkennbar ist.
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