Startseite
Korruption in Berlin
Betrug seit 1980
Grundbuchamt
KD 12/13 und 14/15
KD 13 und 14
Anleitung zum Betrug
Steuern
Bauen
Wirtschaft/Betriebe
Justiz
    AG Charlottenburg
    AG Tiergarten
    Staatsanwaltschaft
    Landgericht Berlin
       LG 28.0.273/87
       LG 28.0.493/87
       LG 12.0.272/90
       LG 12.0.231/92
       LG 28.0.363/02
    Kammergericht
    Finanzgericht
    Verwaltungsgericht
    Bundesgerichtshof
    Bundesfinanzhof
Rechtsbeugung
Braun
Wellmann
Pientka
Prof. Dr. Nordemann
Prof. Dr. Hertin
Prof. Dr. Limbach
Prof. Dr. Emmerich
Gädeke, Landsberg
26. Hanseatische
Namensänderung
Impressum

Richter Dr. Paterok, Dr. Winkler und Schneider:

Wir verurteilen Pientka zum Schweigen

Bereits am 7.8.1987 [1.987 KB] haben die Richter der 28. ZK des LG Berlin Dr. Paterok, Rungenhagen und Dr. Gerz-Holzmann den Pientka unmittelbar zu Gunsten von RA Wellmann und mittelbar zu Gunsten von Kind, Schröder, Sikatzis, Prof. Dr. Nordemann, Dr. Hertin usw. zum Schweigen verurteilt und sich zur Begründung auf falsche eidesstattliche Versicherungen gestützt.mehr


 


Nach oben

Zeugin nicht geladen, nicht vernommen

Am 13.1.1988 [181 KB] haben die Richter Dr. Paterok, Dr. Winkler, Schneider den Pientka wieder zum Schweigen gebracht, diesmal unmittelbar zu Gunsten des Auflassungsempfängers Dr. Sikatzis und seiner Prozessbevollmächtigten Prof. Dr. Nordemann und Dr. Hertin und sich nunmehr auf eine eidesstattliche Versicherung des Dr. Sikatzis gestützt.

Die Richter Dr. Paterok, Dr. Winkler, Schneider haben die von Pientka mit ladungsfähiger Anschrift genannte Zeugin für seine Behauptung wohlweislich nicht geladen und nicht vernommen bzw. das rechtliche Gehör nicht gewährt, wohl um die Prüfung der Richtigkeit der eidesstattlichen Versicherung des Dr. Sikatzis vom 23.12.1987 zu verhindern bzw. um eine tatrichterliche Feststellung des tatsächlichen Geschehens zu unterdrücken.



Nach oben

Richter pro Sikatzis, Nordemann, Hertin usw.

Nachdem die Richter Dr. Paterok, Dr. Winkler und Schneider die Gewährung des rechtlichen Gehörs abgelehnt und sich einseitig, ausschließlich auf die eidesstattliche Versicherung des Dr. Sikatzis gestützt haben, hat Pientka zu Gunsten des Dr. Sikatzis sowie seiner Prozessbevollmächtigten Prof. Dr. Nordemann und Dr. Hertin erklärt, dass er nicht mehr behaupten wird, dass Dr. Sikatzis angeblich auf ein Nummernkonto in Zürich 1 Mio. DM eingezahlt habe.

Der Betrag von 1 Mio. DM hat einen realen Hintergrund. Es handelt sich dabei offenkundig um eine angebliche Provision für die Vermittlung der Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 für das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Nordemann, die vertuscht werden sollte.

In diesem Zusammenhang wird auf die Aussagen vom 16.3.1986 [777 KB] und vom 7.3.1990 [1.967 KB] und den Prüfbericht des FA Charlottenburg vom 30.3.1990 [1.170 KB] hingewiesen.


 


Nach oben

Nordemann: Notar und Aufsichtsratsmitglied

Am 29.8.1985 [578 KB] haben die VICTORIA sowie Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (in GbR) die Einigung und Auflassung dahingehend erklärt, dass das Eigentum an den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 auf die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) übergehen soll und den Antrag auf Eigentumsumschreibung bewilligt und gestellt.

Prof. Dr. Nordemann hat als Vertreter des Notars Dr. Vinck die Auflassung beurkundet und als Mitglied des Aufsichtsrats der Victoria-Lebensversicherungs-AG gegenüber dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen gem. §§ 70 ff. VersAufG für die Veräußerung der Grundstücke aus dem Deckungsstock seine Genehmigung erteilt.


 


Nach oben

Nichtbestehen von Rechtsverhältnissen

Am 6.3.1986 [1.651 KB] haben die RAe Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck und Dr. Hertin als anwaltliche Vertreter des Auflassungsempfängers und Zeugen Dr. Sikatzis der Kriminalpolizei zum Beweis einen Gesellschaftsvertrag mit Datum 21.5.1984 vorgelegt, der von den 4 Auflassungsempfängern Eberhardt, Metz, Schnauck und Braun nicht unterschrieben worden ist.

Dem Zeugen Dr. Sikatzis und seinen anwaltlichen Vertretern Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck und Dr. Hertin war bekannt, dass die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 [578 KB] gemeinschaftlich untätig geblielben sind und mit den angeblich ca. 70 weiteren Personen keine Rechtverhältnisse begründet haben.


 


Nach oben

Dr. Sikatzis als Zeuge gegen Prof. Dr. Nordemann

Am7.3.1990 [304 KB] hat der Auflassungsempfänger Dr. Sikatzis in seiner Zeugenaussage gegenüber dem OStALG Fäthinheuer erklärt, dass er mit Prof. Dr. Nordemann seit 1964 eng befreundet sei und das Geschehen im Zusammenhang mit den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15, seiner eigenen Beteiligung und die Beteiligung des Prof. Dr. Nordemann geschildert.

Der Auflassungsempfänger Dr. Sikatzis hat in seiner Zeugenaussage die Abgabe von Willenserklärungen und den Abschluss von Verträgen behauptet, jedoch ausgelassen, dass diese durch Beitragszahlungen oder einen gegenseitigen Leistungsaustausch nicht erfüllt worden sind.

Er hat ausgelassen, dass er seinen im not. Kaufvertrag vom 29.5.1984 [1.820 KB] übernommenen und zum Gesamthandsvermögen gehörenden Beitrag nicht geleistet bzw. seine Einlageverpflichtung von 1,25 Mio. DM nicht erfüllt und auch keinen Betrag von 1 Mio. DM von den RAen Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck und Dr. Hertin erhalten hat.


 


Nach oben

Kein Maklervertrag, keine Maklerprovision

Nach den Akten hat das damalige Mitglied des Aufsichtsrats der Victoria-Lebensversicherungs-AG Prof. Dr. Nordemann mit den 9 Grundstückskäufern (in GbR) keinen Maklervertrag geschlossen und wegen des Nichtbestehens von Rechtsverhältnissen gegenüber den 9 Käufern (in GbR) keinen Anspruch auf eine Maklerprovision geltend gemacht.



Nach oben

1 Mio. DM "Maklerprovision" bezahlt

Am 16.2.1990 [570 KB] hat Schröder als Zeuge gegenüber dem OStALG Fätkinheuer erklärt, dass er und Kind dem damaligen Aufsichtsratsmitglied der Victoria-Lebensversicherungs-AG Prof. Dr. Nordemann für die Vermittlung der Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 1 Mio. DM Provision versprochen haben.

In Kenntnis seiner Wahrheitspflicht hat der bereits einschlägig hafterfahrene Schröder [3.665 KB] weiter erklärt:

Wenn mir hier gesagt wird, dass Prof. Nordemann behauptet, außer der reinen Entreeverschaffung überhaupt nicht weiter tätig geworden zu sein, dann ist das nach meiner Einschätzung heute der größte Gag, weil wir in der Annahme, er würde etwas tun, eine derart hohe Provision ausgekehrt haben.


 


Nach oben

Betrugsbeute auf Schweizer Konten

Nach den einheitlichen, gesonderten Feststellungs-, Einkommensteuerakten, Buchführungsunterlagen, Kassenbüchern, Kontenauszügen usw. haben Kind und Schröder jedoch nicht 1 Mio. DM an Prof. Dr. Nordemann gezahlt.

Nach den Ermittlungsakten der StALG [332 KB] und dem Testament [735 KB] des Kind gehörten jedoch zum Vermögen von Kind und Schröder die Aktien an den nicht börsennotierten Schweizerischen Briefkasten-AG´s - darunter die IRS Revisions-, Steuerberatungs- und Vermögensverwaltungs-AG.

Auf das Konto der IRS AG bei der S.G. Warburg-Bank AG, Gartenstr. 26, Zürich, Schweiz sind die Millionen-Beträge aus den Betrugsgeschäften überwiesen und bisher nicht versteuert worden, für die Kind und Schröder wegen gemeinschaftlichen Betruges rechtskräftig verurteilt worden sind.



Nach oben

Zahlung von IRS AG an Prof. Dr. Nordemann

Nach dem Prüfbericht des FA Charlottenburg-West vom 30.3.1990 [2.563 KB] hat Prof. Dr. Nordemann von der IRS AG einen Betrag von 40.000,-- DM als "Bauherrenrückvergütung" erhalten.

Prof. Dr. Nordemann und sein Steuerberater Schnauck haben gegenüber den Finanzbehörden gemeinschaftlich behauptet, dass ihnen die Schweizerische IRS Revisions-, Steuerberatungs-, Vermögensverwaltungs-AG nicht bekannt sei, jedoch den Geldempfang nicht bestritten.



Nach oben

Zahlungen von IRS AG an RA Wellmann

Am 7.3.1986 [2.017 KB] hat RA Wellmann als Zeuge gegenüber der Kriminalpolizei erklärt:

Ich habe damals - vor meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt - dem Herrn Schröder Leute empfohlen, die sich an der Gesellschaft beteiligen wollten. Hierfür hatte ich von Herrn Schröder eine Provion zugesagt erhalten. Diese Provision macht insgesamt etwa 100.000,-- DM aus. Einen Teilbetrag hierauf habe ich bereits erhalten. Die Geldanweisungen kamen über die Firma IRS AG.



Nach oben

Herkunft und Verbleib von 1 Mio. DM ungeklärt

Weil Schröder jedoch als Zeuge erklärt hat, dass er und Kind einen Betrag von 1 Mio. DM an Prof. Dr. Nordemann als "Maklerprovision" ausgezahlt haben, dieser Betrag jedoch den Steuerakten und Buchführungsunterlagen nicht zu entnehmen ist, dann kann die 1 Mio. DM nur aus dem Konto der IRS AG bei der S.G. Warburg-Bank AG, Gartenstr. 26, Zürich, Schweiz zu Gunsten von Prof. Dr. Nordemann ausgezahlt worden und unversteuert geblieben sein.



Nach oben

Richterliche Unterdrückung von Straftaten

Die Richter Dr. Paterok, Dr. Winkler und Schneider wollten am 13.1.1988 [181 KB] offenkundig den akten- und offenkundig kriminellen Sachverhalt zu Gunsten von Dr. Sikatzis, Prof. Dr. Nordemann, Dr. Hertin usw. und zu Lasten von Pientka unterdrücken und haben Pientka zum Schweigen gebracht.

Wenn die Richter den Dr. Sikatzis als Partei und die von Pientka genannten Zeugen Dr. Peter von Velsen und Marlies Schulz geladen und vernommen hätten, dann hätten sie zwangsläufig die Herkunft, die Auszahlung und den Verbleib der 1 Mio. DM als angebliche "Maklerprovision"festgestellt, was sie durch Untätigkeit bzw. Verletzung des rechtlichen Gehörs verhindert haben.



Nach oben